Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Prenzlauer Baubedarf GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRB 1471
EUID
DEG1309.HRB1471
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 82/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam
Termine & Fristen
Beschlussdatum
04.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prenzlauer Baubedarf GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, ist bestellt und tätig. Im Rahmen der Bekanntmachung der Vergütungsfestsetzung wird dargelegt, dass die Vergütung aufgrund eines Vermögenswerts von 664.364,98 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 47 Gläubigern festgesetzt wurde. Zudem wurden Zuschläge in Höhe von 120 % für Betriebsfortführung und übertragende Sanierung sowie ein Zustellungszuschlag für 79 Gläubiger berücksichtigt. Die Auslagenpauschale wurde für den Zeitraum vom 01.07.2018 bis 01.07.2026 angesetzt. Der Beschluss wurde am 4. Juli 2025 vom Amtsgericht Neuruppin verkündet. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung sofortige Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Prenzlauer Baubedarf GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 1471 NP), Geschäftszweig: Handel mit Baustoffen aller Art, außerdem: Betreiben eines Baumarktes mit angeschlossenem Gartencenter, Triftstraße 41, 17291 Prenzl…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Prenzlauer Baubedarf GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 1471 NP), Geschäftszweig: Handel mit Baustoffen aller Art, außerdem: Betreiben eines Baumarktes mit angeschlossenem Gartencenter, Triftstraße 41, 17291 Prenzlau, vertreten durch den Geschäftsführer
wird
Herrn Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff,
Friedrich-Ebert-Straße 36,
14469 Potsdam
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 664.364,98 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 47 Gläubigern festgesetzt.
Die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von insgesamt 120 % für Betriebsfortführung und übertragende Sanierung festgesetzt.
Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 8 Abs. 3 InsO auf den Verwalter war ein Zuschlag auf die Vergütung von 4,00 EUR inklusive Auslagen je Zustellung zu berücksichtigen, da dies eine zusätzliche Tätigkeit des Verwalters darstellt. Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung an 79 Gläubiger.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 01.07.2018 bis 01.07.2026 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 4. Juli 2025
15 IN 82/18
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