Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 19067
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Insolvenzprofil
Pressen-Salomon Apparate + Steuerungsbau GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRA 19067
EUID
DER1608.HRA19067
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 251/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Rainer Frölich
Adresse
Ehrenhainstraße 1, 42329 Wuppertal
Termine & Fristen
Aufhebung
05.03.2026 , 15:56 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pressen-Salomon Apparate + Steuerungsbau GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 19067, wurde durch das Amtsgericht Wuppertal (Aktenzeichen: 145 IN 251/20) behandelt. Die gesetzlich vertretungsberechtigte persönlich haftende Gesellschafterin ist die Pressen-Salomon Apparate + Steuerungsbau Verwaltungs GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Josef Wilhelm Salomon. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rainer Frölich. Im Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Dabei wurden zwei verschiedene Prüfungsstichtage festgelegt: zunächst der 21.03.2025 und später der 12.05.2025. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden waren zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal niedergelegt. Das Verfahren ist heute, am 05.03.2026, um 15:56 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Gegen den Beschluss zur Aufhebung steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 251/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 19067 eingetragenen Pressen-Salomon Apparate
+ Steuerungsbau GmbH & Co. KG, Leichtmetallstraße 13, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesell…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 251/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 19067 eingetragenen Pressen-Salomon Apparate
+ Steuerungsbau GmbH & Co. KG, Leichtmetallstraße 13, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 13714 eingetragene Pressen-Salomon Apparate + Steuerungsbau Verwaltungs GmbH, Leichtmetallstraße13, 42781 Haan, diese vertreten durch den Geschäftsführer Josef Wilhelm Salomon, Röntgenstraße 5, 42781 Haan
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Rainer Frölich, Ehrenhainstraße 1, 42329 Wuppertal
wird heute, am 05.03.2026, um 15:56 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 251/20
Amtsgericht Wuppertal, 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 251/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 19067 eingetragenen Pressen-Salomon Apparate + Steuerungsbau GmbH & Co. KG, Leichtmetallstraße 13, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Ges…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 251/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 19067 eingetragenen Pressen-Salomon Apparate + Steuerungsbau GmbH & Co. KG, Leichtmetallstraße 13, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 13714 eingetragene Pressen-Salomon Apparate + Steuerungsbau Verwaltungs GmbH, Leichtmetallstraße13, 42781 Haan, diese vertreten durch den Geschäftsführer Josef Wilhelm Salomon, Röntgenstraße 5, 42781 Haan
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 niedergelegt.
145 IN 251/20
Amtsgericht Wuppertal, 31.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 251/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 19067 eingetragenen Pressen-Salomon Apparate + Steuerungsbau GmbH & Co. KG, Leichtmetallstraße 13, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Ges…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 251/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 19067 eingetragenen Pressen-Salomon Apparate + Steuerungsbau GmbH & Co. KG, Leichtmetallstraße 13, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 13714 eingetragene Pressen-Salomon Apparate + Steuerungsbau Verwaltungs GmbH, Leichtmetallstraße13, 42781 Haan, diese vertreten durch den Geschäftsführer Josef Wilhelm Salomon, Röntgenstraße 5, 42781 Haan
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem Beteiligte eine zu prüfende Forderung bestreiten, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 niedergelegt.
Gläubiger*innen, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht allen zu, deren Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher*innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 251/20
Amtsgericht Wuppertal, 17.03.2025
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