Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pro Orbit GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
An den Brunnenröhren 29, 35037 Marburg
Handelsregister
Amtsgericht Marburg HRB 6223
EUID
DEM1809.HRB6223
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Marburg
Aktenzeichen
22 IN 77/24 (28)
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Prozesspfleger Rechtsanwalt Manfred Böhm
Rolle
Prozesspfleger zur Vertretung der Antragstellerin
Adresse
Krummbogen 1, 35039 Marburg
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
15.01.2025 , 11:00 Uhr
Stichtag Prüfungstermin
08.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Informationsverarbeitungspro- grammen und -diensten, die kaufmännische Verwertung und der Vertrieb von Informationsverarbeitungs- programmen sowie von Produkten auf dem Gebiet der Informationsverarbeitung, die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Informationsverarbeitung, insbesondere von Beratungsdienstleistungen, die Personalberatung, Stellen- und Arbeitsvermittlung.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pro Orbit GmbH ist Rechtsanwalt Manfred Böhm als Prozesspfleger bestellt worden, um die Antragstellerin im Verfahren zu vertreten. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 08.08.2025 bestimmt. Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen müssen bis zu diesem Datum schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Orbit GmbH in Marburg ist eröffnet. Im Antragsverfahren war Rechtsanwalt Böhm als Prozesspfleger für die führungslose Gesellschaft bestellt worden. Durch Beschluss vom 29. Mai 2024 wurde diese Bestellung dahingehend ergänzt, dass der Prozesspfleger zur Vertretung der Ant…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Orbit GmbH in Marburg ist eröffnet. Im Antragsverfahren war Rechtsanwalt Böhm als Prozesspfleger für die führungslose Gesellschaft bestellt worden. Durch Beschluss vom 29. Mai 2024 wurde diese Bestellung dahingehend ergänzt, dass der Prozesspfleger zur Vertretung der Antragstellerin im Insolvenzverfahren bestellt wird. Der Prozesspfleger Rechtsanwalt Manfred Böhm ist nunmehr für die Vertretung zuständig. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 08.08.2025 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen diese Forderungen eingereicht werden müssen. Zudem wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 15.01.2025 anberaumt, die der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters dient, konkret die Veräußerung der Büroausstattung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 77/24 (28): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pro Orbit GmbH, An den Brunnenröhren 29, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 6223), ist RA Böhm als Prozesspfleger für die führungslose Gesellschaft bestellt worden.
Amtsgericht Marburg, 29.05.2024
22 IN 77/24 (28): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pro Orbit GmbH, An den Brunnenröhren 29, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 6223), ist RA Böhm als Prozesspfleger für die führungslose Gesellschaft bestellt worden.
Amtsgericht Marburg, 29.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 77/24 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Orbit GmbH, An den Brunnenröhren 29, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 6223), wird der Beschluss vom 29. Mai 2024 über die Bestellung eines Prozesspflegers dahingehend ergänzt, dass die Bestellung zur Vertretung der Antragstellerin im Insolvenzverfahre…
22 IN 77/24 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Orbit GmbH, An den Brunnenröhren 29, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 6223), wird der Beschluss vom 29. Mai 2024 über die Bestellung eines Prozesspflegers dahingehend ergänzt, dass die Bestellung zur Vertretung der Antragstellerin im Insolvenzverfahren erfolgt, §§ 4 InsO, 57 ZPO (entsprechend).
Amtsgericht Marburg, 18.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 77/24 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Orbit GmbH, An den Brunnenröhren 29, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 6223), vertr. d.: Prozesspfleger Rechtsanwalt Manfred Böhm, Krummbogen 1, 35039 Marburg, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wir…
22 IN 77/24 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Orbit GmbH, An den Brunnenröhren 29, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 6223), vertr. d.: Prozesspfleger Rechtsanwalt Manfred Böhm, Krummbogen 1, 35039 Marburg, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg, 04.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 77/24 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Orbit GmbH, An den Brunnenröhren 29, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 6223), vertr. d.: Prozesspfleger Rechtsanwalt Manfred Böhm, Krummbogen 1, 35039 Marburg, wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 15…
22 IN 77/24 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Orbit GmbH, An den Brunnenröhren 29, 35037 Marburg (AG Marburg , HRB 6223), vertr. d.: Prozesspfleger Rechtsanwalt Manfred Böhm, Krummbogen 1, 35039 Marburg, wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 15.01.2025, 11:00 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Veräußerung der Büroausstattung der Insolvenzschuldnerin
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 02.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 77/24 (28): Über das Vermögen der Pro Orbit GmbH, An den Brunnenröhren 29, 35037 Marburg (AG Marburg, HRB 6223), ist am 19.09.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Manfred Kuhne, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg, Tel.: 06421/407960, Fax: 06421/15858, E-Ma…
22 IN 77/24 (28): Über das Vermögen der Pro Orbit GmbH, An den Brunnenröhren 29, 35037 Marburg (AG Marburg, HRB 6223), ist am 19.09.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Manfred Kuhne, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg, Tel.: 06421/407960, Fax: 06421/15858, E-Mail: info@kuhne-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.11.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 27.12.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist () und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (27.12.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 25.09.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.