Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Probox GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 170426
EUID
DEK1101.HRB170426
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 273/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Serle Johann Espig
Rolle
Geschäftsführer
Termine & Fristen
Einstellung
17.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Probox GmbH, Elbchaussee 446, 22609 Hamburg, reicht die Masse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 17.08.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 4.000,00 EUR bei der Justizkasse Hamburg einzuzahlen. Erfolgt bis zu diesem Datum keine Einzahlung, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 273/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 170426 eingetragenen Probox GmbH, Elbchaussee 446, 22609 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Serle Johann Espig,
reicht nach Mitteilung des Ins…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 273/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 170426 eingetragenen Probox GmbH, Elbchaussee 446, 22609 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Serle Johann Espig,
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 17.08.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 4.000,00 EUR bei der Justizkasse Hamburg, Bundesbank IBAN DE10200000000020001501 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 273/21
Amtsgericht Hamburg, 22.06.2026
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