Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Prof. Dr.-Ing. W. Hartung und Partner Ingenieurgesellschaft für Wasserbau mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 211717
EUID
DEP2305.HRB211717
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzgericht -
Aktenzeichen
904 IN 427/20 - 9 -
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH) Zekira Fuest
Rolle
vorläufige Insolvenzverwalterin
Adresse
Klütstraße 86, 31787 Hameln
Termine & Fristen
Antrag auf Festsetzung Vergütung/Auslagen
14.06.2024
Beschluss Festsetzung Vergütung/Auslagen
23.01.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prof. Dr.-Ing. W. Hartung und Partner Ingenieurgesellschaft für Wasserbau mbH ist anhängig. Im Rahmen dieses Verfahrens hat die vorläufige Insolvenzverwalterin, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH) Zekira Fuest, am 14.06.2024 einen Antrag auf Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen gestellt. Das Amtsgericht Hannover hat mit Beschluss vom 23.01.2025 die festgesetzten Beträge bekannt gemacht. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die konkreten Beträge nicht zu veröffentlichen, jedoch wird der vollständige Beschluss in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden können. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Berechnungsmasse belief sich auf 25.125,83 EUR, woraus eine Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % gemäß § 63 Abs. 3 InsO resultiert. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 427/20 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prof. Dr.-Ing. W. Hartung und Partner Ingenieurgesellschaft für Wasserbau mbH, Bahnhofstraße 8, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 211717), vertr. d.: Friedrich Klare, 1. OG, Klütstraße 86, 31787 Hameln, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen de…
904 IN 427/20 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prof. Dr.-Ing. W. Hartung und Partner Ingenieurgesellschaft für Wasserbau mbH, Bahnhofstraße 8, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 211717), vertr. d.: Friedrich Klare, 1. OG, Klütstraße 86, 31787 Hameln, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH) Zekira Fuest festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %
EUR
Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.06.2024 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 25.125,83 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer (nach dem geltenden Umsatzsteuersatz im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020) auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 23.01.2025
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