Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Profco GmbH mit Sitz in Bremen ist durch die erfolgte Schlussverteilung abgeschlossen. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michail Siagas hat den verfügbaren Massebestand mit 7.359,00 EUR (abzüglich noch zu berücksichtigender Kosten) sowie Insolvenzforderungen in Höhe von 45.369,05 EUR angezeigt. Ein besonderer Termin zur Abstimmung der Schlussrechnung und des Schlussverzeichnisses war für den 06.02.2026 angesetzt. Nach Vollzug der Schlussverteilung ist das Verfahren am 28.05.2026 aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
517 IN 2/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Profco GmbH, Wachtstraße 30-31, 28195 Bremen, weitere Geschäftsanschrift in Bosnien-Herzegowina, Bilmisce do br. 70, 72000 Zenica (AG Bremen, HRB 32891 HB), vertr. d.: Klaus-Jürgen Wilhelm Witt, Falladastraße 15, 28279 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vorn…
517 IN 2/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Profco GmbH, Wachtstraße 30-31, 28195 Bremen, weitere Geschäftsanschrift in Bosnien-Herzegowina, Bilmisce do br. 70, 72000 Zenica (AG Bremen, HRB 32891 HB), vertr. d.: Klaus-Jürgen Wilhelm Witt, Falladastraße 15, 28279 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 06.02.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 05.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
517 IN 2/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Profco GmbH, Wachtstraße 30-31, 28195 Bremen, weitere Geschäftsanschrift in Bosnien-Herzegowina, Bilmisce do br. 70, 72000 Zenica (AG Bremen, HRB 32891 HB), vertr. d.: Klaus-Jürgen Wilhelm Witt, Falladastraße 15, 28279 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schl…
517 IN 2/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Profco GmbH, Wachtstraße 30-31, 28195 Bremen, weitere Geschäftsanschrift in Bosnien-Herzegowina, Bilmisce do br. 70, 72000 Zenica (AG Bremen, HRB 32891 HB), vertr. d.: Klaus-Jürgen Wilhelm Witt, Falladastraße 15, 28279 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michail Siagas, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, Tel.: 0421 - 33 06 1-0, Fax: 0421 - 33 06 1-10, Internet: www.kuhmann.eu hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 7.359,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 45.369,05 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 15.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 05.12.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 517 IN 2/22
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Profco GmbH, Wachtstraße 30-31, 28195 Bremen, weitere Geschäftsanschrift in Bosnien-Herzegowina, Bilmisce do br. 70, 72000 Zenica (AG Bremen, HRB 32891 HB),
v…
Amtsgericht Bremen 05.12.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 517 IN 2/22
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Profco GmbH, Wachtstraße 30-31, 28195 Bremen, weitere Geschäftsanschrift in Bosnien-Herzegowina, Bilmisce do br. 70, 72000 Zenica (AG Bremen, HRB 32891 HB),
vertreten durch:
Klaus-Jürgen Wilhelm Witt, Falladastraße 15, 28279 Bremen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michail Siagas festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 8.359,09 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
517 IN 2/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Profco GmbH, Wachtstraße 30-31, 28195 Bremen, weitere Geschäftsanschrift in Bosnien-Herzegowina, Bilmisce do br. 70, 72000 Zenica (AG Bremen, HRB 32891 HB), vertr. d.: Klaus-Jürgen Wilhelm Witt, Falladastraße 15, 28279 Bremen, (Geschäftsführer), wird aufgehoben,…
517 IN 2/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Profco GmbH, Wachtstraße 30-31, 28195 Bremen, weitere Geschäftsanschrift in Bosnien-Herzegowina, Bilmisce do br. 70, 72000 Zenica (AG Bremen, HRB 32891 HB), vertr. d.: Klaus-Jürgen Wilhelm Witt, Falladastraße 15, 28279 Bremen, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 28.05.2026
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