Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profineon GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 11697
EUID
DET3304V.HRB11697
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 137/21
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Annette Kollmar
Kanzlei
ROCHADE ANWÄLTE
Adresse
Augustaanlage 32, 68165 Mannheim
Telefon
0621-29430
Termine & Fristen
Vergütungsfestsetzung
19.06.2024
Prüfungsstichtag
25.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Profineon GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat mit Beschluss vom 19.06.2024 die Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annette Kollmar festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage betrug XXX €, wobei ein Zuschlag für die Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren auf 10,21 % gekürzt wurde. Mit Beschluss vom 12.02.2025 hat das Gericht zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO angeordnet. Der Prüfungsstichtag hierfür ist der 25.04.2025. Bis zu diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine bestreitete Forderung bei Gericht eingehen. Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 137/21
19.06.2024
In dem Insolvenzverfahren
Profineon GmbH, Schlittweg 16, 67361 Freisbach (AG Landau in der Pfalz, HRB 11697),
Die Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Annette Kollmar, ROCHADE ANWÄLTE, A…
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 137/21
19.06.2024
In dem Insolvenzverfahren
Profineon GmbH, Schlittweg 16, 67361 Freisbach (AG Landau in der Pfalz, HRB 11697),
Die Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Annette Kollmar, ROCHADE ANWÄLTE, Augustaanlage 32, 68165 Mannheim, Tel.: 0621-29430, Fax: 0621-152466
werden gem. §§ 21 II 1, 64 InsO wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXX €
Auslagen gemäß § 8 III InsVV XXX €
19 % Umsatzsteuer XXX €
Gesamtbetrag XXX €
Es wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Berechnungsgrundlage beträgt XXX €. Der Regelsatz gemäß § 2 InsVV beträgt XXX €. Vermögensgegenstände, an denen Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, wurden keine in die Berechnungsgrundlage einbezogen. Die Vergütung des vorläufigen Verwalters beträgt in der Regel 25 % der Vergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV. Im vorliegenden Fall macht die Insolvenzverwalterin für die Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren einen Zuschlag in Höhe von 15 % geltend. Die Höhe des Zuschlags ist im Hinblick auf den Umfang der Tätigkeit angemessen. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08).
Da die Insolvenzverwalterin durch die Massemehrung bereits an einer höheren Grundvergütung partizipiert, ist der Zuschlag entsprechend auf 10,21% zu kürzen.
Hinzu kommen die Auslagen gemäß § 8 Abs. 3 InsVV und die Umsatzsteuer.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 137/21
12.02.2025
In dem Insolvenzverfahren
Profineon GmbH, Schlittweg 16, 67361 Freisbach (AG Landau in der Pfalz, HRB 11697),
hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz beschlossen:
Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird das schriftliche…
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 137/21
12.02.2025
In dem Insolvenzverfahren
Profineon GmbH, Schlittweg 16, 67361 Freisbach (AG Landau in der Pfalz, HRB 11697),
hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz beschlossen:
Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO angeordnet. Prüfungsstichtag hierfür ist der 25.4.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die mit den nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz, 76829 Landau, Marienring 13 niedergelegt.
Ebenfalls mitgeprüft werden etwaige spätere Nachmeldungen, sofern sie noch bis einen Tag vor dem Prüfungsstichtag niedergelegt werden und kein Beteiligter dieser Handhabung widerspricht.
Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
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