Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PROJECT PG Babelsberger Straße Berlin GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRA 17276
EUID
DED3310V.HRA17276
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 1170/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Böhm Volker
Kanzlei
Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH
Adresse
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Termine & Fristen
Bekanntmachung
21.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROJECT PG Babelsberger Straße Berlin GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Nürnberg, Aktenzeichen IN 1170/23. Der Schuldner wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 1. Gewerbe GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Volker Böhm der Kanzlei Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH bestellt. Zudem wurde Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl der Kanzlei Dr. Beck & Partner als Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Der Wirkungskreis des Sonderinsolvenzverwalters wird durch die Ergänzung erweitert, Forderungen der Schuldnerin zum Insolvenzverfahren der PROJECT PG Babelsberger Straße 30-32 Potsdam GmbH & Co. KG (Az: IN 1171/23) anzumelden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1170/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PG Babelsberger Straße Berlin GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 1. Gewerbe GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht N…
IN 1170/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PG Babelsberger Straße Berlin GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 1. Gewerbe GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 17276
- Schuldnerin -
1) Rechtsanwalt Böhm Volker, Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH, Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg, Gz.: 12408-23 / IA
- Insolvenzverwalter -
2) Rechtsanwalt Dr. Ampferl Hubert, Kanzlei Dr. Beck & Partner, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Gz.: 95/25-Deb.
- Sonderinsolvenzverwalter -
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Beschluss:
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Der Wirkungskreis des Sonderinsolvenzverwalters, Herr Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Eichendorffstr. 1, 90491 Nürnberg, wird wie folgt ergänzt:
Anmeldung der Forderungen der PROJECT PG Babelsberger Straße Berlin GmbH & Co. KG zum Insolvenzverfahren der PROJECT PG Babelsberger Straße 30-32 Potsdam GmbH & Co. KG (AG Nürnberg, Az: IN 1171/23).
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 21.07.2026
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