Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PROJECT PG Rheinstr. 11 Teltow GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRA 17268
EUID
DED3310V.HRA17268
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 1282/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Volker Böhm
Adresse
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon
+49 (911) 600 79 161
E-Mail
Termine & Fristen
Berichtstermin
11.02.2025 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.04.2026
Widerspruchsfrist
12.05.2026
Forderungsanmeldefrist
02.06.2026
Widerspruchsfrist
16.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROJECT PG Rheinstr. 11 Teltow GmbH & Co. KG ist das Verfahren am 02.12.2024 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Volker Böhm ist bestellt. Im bisherigen Verlauf sind verschiedene Maßnahmen erfolgt: Am 07.02.2025 hat der Insolvenzverwalter um Zustimmung zur freihändigen Verwertung eines Grundstücks gebeten, wobei ein Berichtstermin für den 11.02.2025 anberaumt war. Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind bereits festgesetzt worden. Eine Abschlagsverteilung aus der Masse ist vorgesehen, wobei eine Verteilungsmasse von 399.141,87 Euro zur Verfügung steht. Für nachrangige Forderungen gemäß § 39 InsO gilt eine Anmeldefrist bis zum 21.04.2026. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren mit einer Frist für Widersprüche bis zum 16.06.2026.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROJECT PG Rheinstr. 11 Teltow GmbH & Co. KG ist am 02.12.2024 eröffnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Volker Böhm wurde bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen wurden festgesetzt. Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 InsO wurden zur Teil…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROJECT PG Rheinstr. 11 Teltow GmbH & Co. KG ist am 02.12.2024 eröffnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Volker Böhm wurde bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen wurden festgesetzt. Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 InsO wurden zur Teilnahme zugelassen und aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.04.2026 anzumelden. Die Prüfung dieser Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 12.05.2026 besteht. Nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO müssen bis zum 02.06.2026 eingereicht werden; die Widerspruchfrist hierfür endet am 16.06.2026. Es finden Abschlagsverteilungen statt, wobei für Forderungen im Rang des § 38 InsO eine Masse von 51.537,24 Euro und für Forderungen im Rang des § 39 InsO eine Masse von 41.926,53 Euro verfügbar sind. Eine weitere Abschlagsverteilung mit einer Masse von 399.141,87 Euro wurde bekannt gegeben. Ein Berichtstermin war für den 11.02.2025 anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1282/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PG Rheinstr. 11 Teltow GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 1. Gewerbe GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg R…
IN 1282/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PG Rheinstr. 11 Teltow GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 1. Gewerbe GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 17268
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. Die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen des § 39 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
2. In dem am 02.12.2024 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 21.04.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Volker Böhm
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 600 79 161
Telefax: +49 (911) 600 79 10
Email: nbg@schubra.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
3. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 12.05.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1282/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PG Rheinstr. 11 Teltow GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 1. Gewerbe GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg R…
IN 1282/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PG Rheinstr. 11 Teltow GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 1. Gewerbe GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 17268
- Schuldnerin -
|findet eine Abschlagsverteilung statt. Verfügbar sind 399.141,87 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 399.141,87 Euro.
Das Verteilungsverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1282/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PG Rheinstr. 11 Teltow GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 1. Gewerbe GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg R…
IN 1282/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PG Rheinstr. 11 Teltow GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 1. Gewerbe GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 17268
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 02.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1282/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PG Rheinstr. 11 Teltow GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 1. Gewerbe GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg R…
IN 1282/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PG Rheinstr. 11 Teltow GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 1. Gewerbe GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 17268
- Schuldnerin -
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 31.07.2025 für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter zu entscheiden. Vor Entscheidung ist die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 10.09.2025 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 21.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1282/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PG Rheinstr. 11 Teltow GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 1. Gewerbe GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg R…
IN 1282/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PG Rheinstr. 11 Teltow GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 1. Gewerbe GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 17268
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Volker Böhm, Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 31.07.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 23,30 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 31.07.2025 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung/Immobilienverwaltung
- Prüfung Projektfortführung/Investorenprozess
- Abwicklung Versicherungsschutz
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 23,30 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 19.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1282/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PG Rheinstr. 11 Teltow GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 1. Gewerbe GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg R…
IN 1282/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PG Rheinstr. 11 Teltow GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 1. Gewerbe GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 17268
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter bittet ergänzend im Berichtstermin am Dienstag, 11.02.2025, 10:00 Uhr, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Nürnberg, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
der freihändigen Vewertung des Grundstücks der Schuldnerin mit Vertrag vom 07.01.2025, Notar Michael Havers, Berlin, UVz-Nr. 008/2025
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 07.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1282/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PG Rheinstr. 11 Teltow GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 1. Gewerbe GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg R…
IN 1282/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PG Rheinstr. 11 Teltow GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 1. Gewerbe GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 17268
- Schuldnerin -
|findet die Abschlagsverteilung (für Forderungen im Rang des § 38 InsO) statt. Verfügbar sind 51.537,24 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 51.537,24 Euro.
|findet die Abschlagsverteilung (für Forderungen im Rang des § 39 InsO) statt. Verfügbar sind 41.926,53 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 41.926,53 Euro.
Die Verteilungsverzeichnisse sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 03.07.2026
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