Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 101010
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Insolvenzprofil
Projekt Steeler Wohnpark GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 101010
EUID
DER1101.HRB101010
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 204/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Sebastian Henneke
Adresse
Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.02.2024 , 13:32 Uhr
Eröffnung
17.04.2025 , 11:41 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.05.2025
Berichtstermin
19.05.2025 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
02.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Projekt Steeler Wohnpark GmbH ist am 17.04.2025 um 11:41 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 01.02.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Dr. Sebastian Henneke zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist Dr. Sebastian Henneke auch zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 12.05.2025. Ein Berichtstermin für die Gläubigerversammlung ist am 19.05.2025 angesetzt, der zugleich der Beschlussfassung über den Gläubigerausschuss und die freihändige Veräußerung von Grundeigentum dient. Für die Forderungsprüfung ist das schriftliche Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag am 02.06.2025 liegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 204/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 101010 eingetragenen Projekt Steeler Wohnpark GmbH, c/o Lohr & Company GmbH, Rochusstraße 47, 40479 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsf…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 204/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 101010 eingetragenen Projekt Steeler Wohnpark GmbH, c/o Lohr & Company GmbH, Rochusstraße 47, 40479 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Schwartz
ist am 01.02.2024, um 13:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Sebastian Henneke, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
502 IN 204/23
Amtsgericht Düsseldorf, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 204/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 101010 eingetragenen Projekt Steeler Wohnpark GmbH, c/o Lohr & Company GmbH, Rochusstraße 47, 40479 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Schwartz
wird wege…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 204/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 101010 eingetragenen Projekt Steeler Wohnpark GmbH, c/o Lohr & Company GmbH, Rochusstraße 47, 40479 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Schwartz
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17.04.2025, um 11:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Sebastian Henneke, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen im Verfahren durch Aufgabe zur Post durchzuführen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am
Montag, 19.05.2025, 10:30 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters, den Gläubigerausschuss und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten Gegenstände
sowie insbesondere die freihändige Veräußerung des in Essen-Steele belegenen schuldnerischen Grundeigentums.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt.
Hinsichtlich der Forderungsprüfung wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 02.06.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweise zum elektronischem Rechtsverkehr
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
502 IN 204/23
Düsseldorf, 17.04.2025
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