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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden im gesamten Bundesgebiet. Erlaubnispflichtige Geschäfte, insbesondere solche, die der Erlaubnis gem. § 34c GewO bedürfen, werden nicht betrieben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Projekta 9 Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt) ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 26.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens war am 09.03.2026 bei Gericht eingegangen. Der Antrag selbst datiert vom 16.02.2026. Das Verfahren ist damit nicht eröffnet worden, sondern bereits im Eröffnungsverfahren aufgrund fehlender Masse eingestellt bzw. abgewiesen worden.
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