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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Projektentwicklung einer Liegenschaft im Großraum Stuttgart. Genehmigungspflichtige Geschäfte, insbesondere nach § 34 c GewO werden nicht ausgeübt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Projektentwicklung Technologiecampus Großraum Stuttgart GmbH ist anhängig. Am 25.02.2026 sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden. Dabei ist Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Schuldnerin ist in der Verfügung über ihr Vermögen eingeschränkt, und Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Am 08.04.2026 sind die am 25.02.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
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