Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Publyc Germany GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Isartalstraße 49, 80469 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 131056
EUID
DED2601V.HRB131056
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 193/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
28.12.2023
Niederlegung Forderungstabelle
23.04.2025
Prüfungstermin
23.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Produkte und deren Hersteller, insbesondere für Medienprodukte und Filme.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Publyc Germany GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 131056, wird vom Amtsgericht Köln behandelt. Am 28.12.2023 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Die Bekanntmachung des Gerichts datiert vom 02.01.2024.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Publyc Germany GmbH ist anhängig. Am 28.12.2023 ist beim Amtsgericht Köln die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wird angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht g…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Publyc Germany GmbH ist anhängig. Am 28.12.2023 ist beim Amtsgericht Köln die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wird angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 23.05.2025 festgesetzt. Bis zu diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind ab dem 23.04.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen bereits festgestellt wurden, erhalten keine Benachrichtigung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 193/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 131056 eingetragenen Publyc Germany GmbH, Bavariaring 28, 80336 München, vertr. d. d. Gf.
ist am 28.12.2023 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, das…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 193/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 131056 eingetragenen Publyc Germany GmbH, Bavariaring 28, 80336 München, vertr. d. d. Gf.
ist am 28.12.2023 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70a IN 193/23
Amtsgericht Köln, 02.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 193/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 131056 eingetragenen Publyc Germany GmbH, Bavariaring 28, 80336 München, vertr. d. d. Gf.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderunge…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 193/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 131056 eingetragenen Publyc Germany GmbH, Bavariaring 28, 80336 München, vertr. d. d. Gf.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 23.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 193/23
Amtsgericht Köln, 24.01.2025
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