Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pulli & Plinte Mode GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hauptstraße 64, 48329 Havixbeck
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 19832
EUID
DER2707.HRB19832
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
87 IN 33/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.08.2024 , 10:06 Uhr
Eröffnung
28.05.2025 , 15:24 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.08.2025
Berichtstermin
28.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pulli & Plinte Mode GmbH ist am 28.05.2025 um 15:24 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 16.07.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Gabriela Kemper ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 07.08.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 28.08.2025. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Forderungstabelle und Unterlagen sind ab dem 14.08.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Zudem ist angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag für diesen schriftlichen Widerspruch ist der 03.06.2026.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pulli & Plinte Mode GmbH ist am 28.05.2025 um 15:24 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, der am 16.07.2024 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden: Am 16.08.2024 ist …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pulli & Plinte Mode GmbH ist am 28.05.2025 um 15:24 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, der am 16.07.2024 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden: Am 16.08.2024 ist Rechtsanwältin Gabriela Kemper zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden, Verfügungen der Schuldnerin bedürfen ihrer Zustimmung und Zahlungen an die Schuldnerin sind untersagt. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist Frau Kemper nun auch zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt worden. Gläubiger haben Forderungen bis zum 07.08.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin, der zugleich Prüfungsstichtag für die nachträglich angemeldeten Forderungen ist, findet am 28.08.2025 statt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensfragen einreichen. Die Unterlagen sind ab dem 14.08.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 33/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19832 eingetragenen Pulli & Plinte Mode GmbH, Hauptstr. 64, 48329 Havixbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Schwarz , Plaggenesch 1, 48329…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 33/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19832 eingetragenen Pulli & Plinte Mode GmbH, Hauptstr. 64, 48329 Havixbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Schwarz , Plaggenesch 1, 48329 Havixbeck
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B niedergelegt.
87 IN 33/24
Amtsgericht Münster, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 33/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19832 eingetragenen Pulli & Plinte Mode GmbH, Hauptstr. 64, 48329 Havixbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Schwarz , Plaggenesch 1, 48329 Havixbeck
wird wegen Zahl…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 33/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19832 eingetragenen Pulli & Plinte Mode GmbH, Hauptstr. 64, 48329 Havixbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Schwarz , Plaggenesch 1, 48329 Havixbeck
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 28.05.2025, um 15:24 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Gabriela Kemper, Berliner Platz 29, 48143 Münster, Telefon: 0251/932117-0, Fax: 025193211790.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 28.08.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 14.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
87 IN 33/24
Amtsgericht Münster, 28.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 33/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19832 eingetragenen Pulli & Plinte Mode GmbH, Hauptstr. 64, 48329 Havixbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Schwarz , Plaggenesc…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 33/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19832 eingetragenen Pulli & Plinte Mode GmbH, Hauptstr. 64, 48329 Havixbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Schwarz , Plaggenesch 1, 48329 Havixbeck
ist am 16.08.2024, um 10:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Gabriela Kemper, Berliner Platz 29, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
87 IN 33/24
Amtsgericht Münster, 17.08.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.