Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Puls e.V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Düren VR 2921
EUID
DER3103.VR2921
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 58/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christoph Nüsser
Adresse
August-Klotz-Str. 2, 52349 Düren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.03.2025 , 12:30 Uhr
Eröffnung
01.07.2025 , 08:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.08.2025
Berichtstermin
26.08.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
26.08.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungsstichtag
09.01.2026
Prüfungsstichtag
16.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins Puls e.V. wurde am 01.07.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Zuvor waren am 31.03.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Christoph Nüsser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag des Schuldners vom 18.03.2025. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde ebenfalls Rechtsanwalt Christoph Nüsser ernannt. Gläubiger mussten ihre Forderungen bis zum 04.08.2025 anmelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen war am 26.08.2025 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden zwei separate Prüfungsstichtage für nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren festgelegt: zunächst der 09.01.2026 und später der 16.03.2026, an dem spätestens der schriftliche Widerspruch bei Gericht eingehen muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 58/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Düren unter VR 2921 eingetragenen Verein Puls e.V., Kämergasse 13, 52349 Düren, gesetzlich vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Axel Fischer und die stellvertretenden Vorsitzenden Christin…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 58/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Düren unter VR 2921 eingetragenen Verein Puls e.V., Kämergasse 13, 52349 Düren, gesetzlich vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Axel Fischer und die stellvertretenden Vorsitzenden Christine Fröse und Petra Spölgen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.410 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 58/25
Amtsgericht Aachen, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 58/25
Über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Düren unter VR 2921 eingetragenen Verein Puls e.V., Kämergasse 13, 52349 Düren, gesetzlich vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Axel Fischer und die Vorstände Frau Petra Spölgen und Frau Christine Fröse,
w…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 58/25
Über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Düren unter VR 2921 eingetragenen Verein Puls e.V., Kämergasse 13, 52349 Düren, gesetzlich vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Axel Fischer und die Vorstände Frau Petra Spölgen und Frau Christine Fröse,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.07.2025, um 08:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christoph Nüsser, August-Klotz-Str. 2, 52349 Düren.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 26.08.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.410 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 58/25
Amtsgericht Aachen, 01.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 58/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Düren unter VR 2921 eingetragenen Verein Puls e.V., Kämergasse 13, 52349 Düren, gesetzlich vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Axel Fischer und die stellvertretenden Vorsitzenden Christin…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 58/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Düren unter VR 2921 eingetragenen Verein Puls e.V., Kämergasse 13, 52349 Düren, gesetzlich vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Axel Fischer und die stellvertretenden Vorsitzenden Christine Fröse und Petra Spölgen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.410 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 58/25
Amtsgericht Aachen, 11.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 58/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Düren unter VR 2921 eingetragenen Verein Puls e.V., Kämergasse 13, 52349 Düren, vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Axel Fischer und die stellvertretenden Vorsitzenden Christine…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 58/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Düren unter VR 2921 eingetragenen Verein Puls e.V., Kämergasse 13, 52349 Düren, vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Axel Fischer und die stellvertretenden Vorsitzenden Christine Fröse und Petra Spölgen
ist am 31.03.2025, um 12:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Nüsser, August-Klotz-Str. 2, 52349 Düren bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 58/25
Amtsgericht Aachen, 31.03.2025
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