Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PUSHFIRE GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schnabelstraße 1, 45134 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 32294
EUID
DER2503.HRB32294
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
163 IN 90/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
26.07.2024 , 11:53 Uhr
Gläubigerversammlung
03.02.2025 , 12:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Beratung, Konzeption und Umsetzung von Marketingleistungen und Social-Media-Kampagnen (vorwiegend online) sowie die Vermittlung und der Vertrieb von Werbung in verschiedenen Media-Gattungen, mit dem Schwerpunkt Online- Werbung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 26.07.2024 um 11:53 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der PUSHFIRE GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 32294 eingetragen. Die gesetzlichen Vertreter sind die Geschäftsführer Marcus Lerche, Guido Thiemann und Kai Brökelmeier. Der Geschäftszweig umfasst Beratung, Konzeption und Umsetzung von Marketingleistungen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine bestellt. Es sind vorläufige Maßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO angeordnet worden, wonach Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUSHFIRE GmbH ist am 26.07.2024 um 11:53 Uhr durch das Amtsgericht Essen eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine bestellt worden. Es sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, wonach Verfügungen der Schuldnerin nur n…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUSHFIRE GmbH ist am 26.07.2024 um 11:53 Uhr durch das Amtsgericht Essen eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine bestellt worden. Es sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, wonach Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind und Drittschuldnern die Zahlung an die Schuldnerin untersagt ist. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Im weiteren Verfahren ist angeordnet worden, dass das weitere Verfahren mündlich durchgeführt wird. Für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Veräußerung eines Teil-Betriebes der Schuldnerin an einen Mitgesellschafter der Gesellschafterin ist ein Termin auf den 03.02.2025 um 12:30 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Essen bestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 90/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 32294 eingetragenen PUSHFIRE GmbH, Schnabelstr. 1, 45134 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcus Lerche, Schiefenberg 32, 45239 Essen und…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 90/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 32294 eingetragenen PUSHFIRE GmbH, Schnabelstr. 1, 45134 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcus Lerche, Schiefenberg 32, 45239 Essen und Herrn Guido Thiemann, Mathiashof 9, 45141 Essen und Herrn Kai Brökelmeier , Nollendorfstr. 37, 45472 Mülheim an der Ruhr
Geschäftszweig: Beratung, Konzeption und Umsetzung von Marketingleistungen
ist am 26.07.2024, um 11:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
163 IN 90/24
Amtsgericht Essen, 26.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 90/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 32294 eingetragenen PUSHFIRE GmbH, Schnabelstr. 1, 45134 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcus Lerche, Schiefenberg 32, 45239 Essen und…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 90/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 32294 eingetragenen PUSHFIRE GmbH, Schnabelstr. 1, 45134 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcus Lerche, Schiefenberg 32, 45239 Essen und Herrn Guido Thiemann, Mathiashof 9, 45141 Essen und Herrn Kai Brökelmeier , Nollendorfstr. 37, 45472 Mülheim an der Ruhr
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hopfgarten Rechtsanwälte, Ohligsmühle 11, 42103 Wuppertal
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass das weitere Verfahren mündlich durchgeführt wird.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Veräußerung eines Teil-Betriebes der Schuldnerin an einen Mitgesellschafter der Gesellschafterin ( § 160 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 1 Alternative 1 InsO)
bestimmt auf
Montag, 03.02.2025, 12:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen d. Insolvenzverw. als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
163 IN 90/24
Amtsgericht Essen, 08.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 90/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 32294 eingetragenen PUSHFIRE GmbH, Schnabelstr. 1, 45134 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcus Lerche, Schiefenberg 32, 45239 Essen und Herrn Guido Thiemann, Mathiashof 9,…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 90/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 32294 eingetragenen PUSHFIRE GmbH, Schnabelstr. 1, 45134 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcus Lerche, Schiefenberg 32, 45239 Essen und Herrn Guido Thiemann, Mathiashof 9, 45141 Essen und Herrn Kai Brökelmeier , Nollendorfstr. 37, 45472 Mülheim an der Ruhr
Geschäftszweig: Beratung, Konzeption und Umsetzung von Marketingleistungen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal, Telefon: 0202 245070, Fax: 0202 2450777.
Hinweise zum Gläubigerinformationssystem finden Sie unter www.atn-ra.de.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 25.11.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Insbesondere soll auch über folgende Gegenstände abgestimmt werden:
- Der eingesetzte Verwalter wird beibehalten (§ 57 InsO).
- Ein Gläubigerausschuss wird nicht bestellt (§ 68 InsO).
- Eine Zwischenrechnungslegung ist nicht erforderlich (§ 66 Abs. 3 InsO).
- Das vom Insolvenzverwalter eingerichtete Sonderkonto wird zur Hinterlegungsstelle bestimmt (§ 149 InsO).
- Das schuldnerische Unternehmen wird vorläufig fortgeführt (§ 157 S. 1 InsO).
- Der Insolvenzverwalter wird nicht beauftragt, einen Insolvenzplan auszuarbeiten (§ 157 S. 2 InsO).
Die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen wird erteilt (§§ 160, 162 InsO), insbesondere
- zur freihändigen Veräußerung - des Anlage- und Umlaufvermögens, - des Unternehmens oder eines Betriebes im Ganzen, ggf. an besonders Interessierte,
- von Beteiligungen an anderen Unternehmen,
- zur Führung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert oder zum Abschluss eines Vergleiches oder Schiedsvertrages zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreites. Hierzu darf der Insolvenzverwalter Anwaltsverträge schließen, auch mit der Kanzlei ATN Rechtsanwälte d'Avoine Teubler Neu, an der er als Sozius beteiligt ist, unter Befreiung von § 181 BGB. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Forderungseinzug sowie die Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen. Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 13.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
163 IN 90/24
Essen, 01.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.