Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PW Hauskrankenpflege "ambulantes Team" GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Riesaer Straße 74, 04328 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 20402
EUID
DEU1308.HRB20402
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 709/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Matthias Lechleitner
Adresse
Kohlenstraße 2, 04107 Leipzig
Telefon
0341 392817470
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
26.06.2024 , 16:15 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
18.07.2024
Forderungsanmeldefrist
06.08.2024
Frist für Anträge und Stellungnahmen
06.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung aller Dienstleistungen im Rahmen der häuslichen und ambulanten Krankenpflege
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PW Hauskrankenpflege "ambulantes Team" GmbH ist am 26.06.2024 um 16:15 Uhr vom Amtsgericht Leipzig eröffnet worden, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Matthias Lechleitner bestellt. Forderungen der Gläubiger waren bis zum 06.08.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Am 18.07.2024 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt, da das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht. Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger sind unzulässig; diese müssen ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter geltend machen. Anträge, Stellungnahmen und Widersprüche waren bis zum 06.09.2024 bei dem Amtsgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 709/24
Über das Vermögen der
PW Hauskrankenpflege "ambulantes Team" GmbH
vormals Riesaer Straße 74, 04328 Leipzig
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Prack,
Grüner Winkel 5, 04435 Schkeuditz
(Amtsgericht Leipzig HRB 20402)
- Schuldnerin -
wird heute, am…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 709/24
Über das Vermögen der
PW Hauskrankenpflege "ambulantes Team" GmbH
vormals Riesaer Straße 74, 04328 Leipzig
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Prack,
Grüner Winkel 5, 04435 Schkeuditz
(Amtsgericht Leipzig HRB 20402)
- Schuldnerin -
wird heute, am 26.06.2024, um 16.15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Matthias Lechleitner, Kohlenstraße 2, 04107 Leipzig.
Forderungen sind bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 06.08.2024
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur an den Insolvenzverwalter leisten.
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
- die Beibehaltung des bisherigen Insolvenzverwalters oder die Wahl einer neuen
Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO,
- die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO,
- den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des
Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch
den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO,
- die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO,
- die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO, ,
- ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
und zur Anhörung über
- die Leistung eines Massekostenzuschuss im Falle der Massearmut und
- den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger
bis zum 06.09.2024
beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, schriftlich einzureichen.
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels
einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht
mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 709/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PW Hauskrankenpflege "ambulantes Team" GmbH, Riesaer Straße 74, 04328 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 20402
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Prack
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 1…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 709/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PW Hauskrankenpflege "ambulantes Team" GmbH, Riesaer Straße 74, 04328 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 20402
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Prack
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 18.07.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Matthias Lechleitner, Kohlenstraße 2, 04107 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@slk-rechtsanwaelte.de, Telefax: 0341 392817479, Telefon geschäftlich: 0341 392817470
schriftlich geltend zu machen.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.