Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PWK IBEX GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gewerbepark Am Gründel 11, 09423 Gelenau
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 78810
EUID
DER1101.HRB78810
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 56/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
23.08.2024
Prüfungstermin
08.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung, der Vertrieb und der Handel von Metallwaren, insbesondere für die Automobilindustrie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PWK IBEX GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78810, wird vom Amtsgericht Krefeld (Aktenzeichen: 91 IN 56/21) behandelt. Die gesetzliche Vertretung obliegt den Geschäftsführern Herr Ulrich Georg Hannemann und Herr Roland Heller. Im Rahmen des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen geprüft. Eine erste Prüfung betraf die Forderungsanmeldungen mit der laufenden Nummer 242 bis 256, wobei der Prüfungsstichtag für diese Gruppe der 23.08.2024 war. Ein weiterer Schritt der Forderungsprüfung bezog sich auf insgesamt 257 Forderungsanmeldungen, für die der Prüfungsstichtag auf den 08.05.2026 festgelegt wurde. An diesem Stichtag müssen schriftliche Widersprüche gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabellen mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 56/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78810 eingetragenen PWK IBEX GmbH, Gewerbepark Am Gründel 11, 09423 Gelenau, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Ulrich Georg Hannemann, Kapitelshof 8, …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 56/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78810 eingetragenen PWK IBEX GmbH, Gewerbepark Am Gründel 11, 09423 Gelenau, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Ulrich Georg Hannemann, Kapitelshof 8, 53229 Bonn und Herr Roland Heller, Hinter Sollbrüggen 9, 47800 Krefeld
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Geprüft wird/werden die Forderungsanmeldung/en: 257
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 44 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
91 IN 56/21
Amtsgericht Krefeld, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 56/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78810 eingetragenen PWK IBEX GmbH, Gewerbepark Am Gründel 11, 09423 Gelenau, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Ulrich Georg Hannemann, Kapitelshof 8, …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 56/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78810 eingetragenen PWK IBEX GmbH, Gewerbepark Am Gründel 11, 09423 Gelenau, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Ulrich Georg Hannemann, Kapitelshof 8, 53229 Bonn und Herr Roland Heller, Hinter Sollbrüggen 9, 47800 Krefeld
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Geprüft wird/werden die Forderungsanmeldung/en: Lfd. Nr. 242-256
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 56/21
Amtsgericht Krefeld, 23.07.2024
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