Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PY Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Kiel HRB 28707
EUID
DEX1517R.HRB28707
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
25 IN 27/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Ute Nitschke
Adresse
Lorentzendamm 19, 24103 Kiel
Telefon
0431 31911-0
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
28.04.2026
Bekanntmachung Anzeige Masseunzulänglichkeit
30.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PY Holding GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Kiel hat die Anordnung einer Sonderinsolvenzverwaltung getroffen und Rechtsanwältin Ute Nitschke zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt. Ihr Aufgabengebiet umfasst die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Andreas Romey im Verfahren über das Vermögen der Marina Wendtorf Invest II GmbH & Co. KG angemeldeten Forderung. Am 28.04.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 27/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PY Holding GmbH, Kiwi Tower, Am Kiel-Kanal 1, 24106 Kiel, vertreten durch den Geschäftsführer Norman Reitz
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 28707 KI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS Grieger Mallison & Partner …
25 IN 27/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PY Holding GmbH, Kiwi Tower, Am Kiel-Kanal 1, 24106 Kiel, vertreten durch den Geschäftsführer Norman Reitz
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 28707 KI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS Grieger Mallison & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwälte, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg, Gz.: 000060/26/NK/JC
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1. Es wird eine Sonderinsolvenzverwaltung angeordnet.
2. Zur Sonderinsolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Ute Nitschke
Lorentzendamm 19, 24103 Kiel
Telefon: 0431 31911-0
Telefax: 0431 31911-11
3. Ihr Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Andreas Romey als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Marina Wendtorf Invest II GmbH & Co. KG (Amtsgericht Kiel, Az.: 25 IN 31/26) angemeldeten Forderung zur lfd. Nr. 6 der Forderungstabelle.
In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Kiel
Deliusstraße 22
24114 Kiel
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 24.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 27/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PY Holding GmbH, Kiwi Tower, Am Kiel-Kanal 1, 24106 Kiel, vertreten durch den Geschäftsführer Norman Reitz
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 28707 KI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS Grieger Mallison & Partner …
25 IN 27/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PY Holding GmbH, Kiwi Tower, Am Kiel-Kanal 1, 24106 Kiel, vertreten durch den Geschäftsführer Norman Reitz
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 28707 KI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS Grieger Mallison & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwälte, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg, Gz.: 000060/26/NK/JC
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hat der Insolvenzverwalter am 28.04.2026 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 30.04.2026
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