Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 217815
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Insolvenzprofil
Q360 UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hannoversche Straße 101, 30627 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 217815
EUID
DEP2305.HRB217815
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
902 IN 404/23 - 2-
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Karina Schwarz
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
27.06.2024
Festsetzung Vergütung/Auslagen
05.09.2024
Prüfungstermin
13.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Transportdienstleistungen bis 3,5 t
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Q360 UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Amtsgericht Hannover hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wurde der 13.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der Beschluss wurde am 10.03.2026 vom Amtsgericht Hannover verkündet.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Q360 UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Hannover anhängig. Im Laufe des Verfahrens wurde die vorläufige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Karina Schwarz, bestellt und ihre Vergütung sowie Auslagen festgesetzt. Die Festsetzung der Beträge unterliegt gemäß § 64 Ab…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Q360 UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Hannover anhängig. Im Laufe des Verfahrens wurde die vorläufige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Karina Schwarz, bestellt und ihre Vergütung sowie Auslagen festgesetzt. Die Festsetzung der Beträge unterliegt gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO keiner Veröffentlichungspflicht. Ein besonderer Prüfungstermin wurde auf den 13.04.2026 bestimmt, an dem Stichtag für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist liegt. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingereicht werden. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 404/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Q360 UG (haftungsbeschränkt), Hannoversche Straße 101, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 217815), vertr. d.: Alex Schäfer, Anhalter Hof 8, 30179 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten F…
902 IN 404/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Q360 UG (haftungsbeschränkt), Hannoversche Straße 101, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 217815), vertr. d.: Alex Schäfer, Anhalter Hof 8, 30179 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 10.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 404/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Q360 UG (haftungsbeschränkt), Hannoversche Straße 101, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 217815), vertr. d.: Alex Schäfer, Anhalter Hof 8, 30179 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der En…
902 IN 404/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Q360 UG (haftungsbeschränkt), Hannoversche Straße 101, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 217815), vertr. d.: Alex Schäfer, Anhalter Hof 8, 30179 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 27.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 404/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Q360 UG (haftungsbeschränkt), Hannoversche Straße 101, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 217815), vertr. d.: Alex Schäfer, Anhalter Hof 8, 30179 Hannover, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwälti…
902 IN 404/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Q360 UG (haftungsbeschränkt), Hannoversche Straße 101, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 217815), vertr. d.: Alex Schäfer, Anhalter Hof 8, 30179 Hannover, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.05.2024 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 28.524,55 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 05.09.2024
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