Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
QTE Automation GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Niedervellmarer Str. 41 a, 34127 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 15922
EUID
DEM1607.HRB15922
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 326/17 h
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Richard Foltis
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 26, 34117 Kassel
Telefon
0561/789800
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/ Auslagen Antrag
29.06.2026
Beschluss Festsetzung Vergütung/ Auslagen
30.06.2026
Stichtag Schlusstermin
28.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung und Errichtung von Elektroanlagen und Automationsanlagen aller Art, Vertrieb elektronischer Geräte und Anlagen sowie Beratung im elektrotechnischen und Qualitätsmanagement-Fragen sowie ergänzende Dienstleistungen dazu. Gegenstand des Unternehmens ist weiter das Ausarbeiten und die Durchführung von Trainingsmaßnahmen für Automatisierungstechnik und Qualitätsmanagement.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der QTE Automation GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Sachwalter sowie der endgültige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Richard Foltis, haben ihre Vergütung und Auslagen durch Beschluss des Amtsgerichts Kassel festsetzen lassen. Das Verfahren ist nach einer Laufzeit von 9 Jahren abgeschlossen worden. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist gemäß § 196 InsO erteilt worden. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 28.08.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Der verfügbare Massebestand beträgt 191.688,99 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 366.733,37 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 326/17 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QTE Automation GmbH, Niedervellmarer Straße 41 a, 34127 Kassel, (bisher firmierend: QTE Gesellschaft für Qualitätsmanagement, Training und Engineering mbH) (AG Kassel, HRB 15922), vertr. d.: Thomas Eusterwiemann, als Geschäftsführer der QTE Automation Gmb…
666 IN 326/17 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QTE Automation GmbH, Niedervellmarer Straße 41 a, 34127 Kassel, (bisher firmierend: QTE Gesellschaft für Qualitätsmanagement, Training und Engineering mbH) (AG Kassel, HRB 15922), vertr. d.: Thomas Eusterwiemann, als Geschäftsführer der QTE Automation GmbH, Lahnstraße 7 a, 34246 Vellmar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 28.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 30.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 666 IN 326/17 h. In dem Insolvenzverfahren QTE Automation GmbH, Niedervellmarer Straße 41 a, 34127 Kassel, (bisher firmierend: QTE Gesellschaft für Qualitätsmanagement, Training und Engineering mbH) (AG Kassel, HRB 15922), vertr. d.: Thomas Eusterwiemann, als Geschäftsführer der QTE Automation GmbH, Lahn…
Geschäfts-Nr.: 666 IN 326/17 h. In dem Insolvenzverfahren QTE Automation GmbH, Niedervellmarer Straße 41 a, 34127 Kassel, (bisher firmierend: QTE Gesellschaft für Qualitätsmanagement, Training und Engineering mbH) (AG Kassel, HRB 15922), vertr. d.: Thomas Eusterwiemann, als Geschäftsführer der QTE Automation GmbH, Lahnstraße 7 a, 34246 Vellmar, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwaltersdurch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Richard Foltis, Friedrich-Ebert-Straße 26, D 34117 Kassel, Tel.: 0561/789800, Fax: 0561/78980-30 wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 29.06.2026 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf XXX EUR.
Der Berechnung des Insolvenzverwalters konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Im vorliegenden Fall wurde das Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von Dauer eingeben abgeschlossen.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem RECHTSBEHELF_GERICHT einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 30.06.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 666 IN 326/17 h. In dem Insolvenzverfahren QTE Automation GmbH, Niedervellmarer Straße 41 a, 34127 Kassel, (bisher firmierend: QTE Gesellschaft für Qualitätsmanagement, Training und Engineering mbH) (AG Kassel, HRB 15922), vertr. d.: Thomas Eusterwiemann, als Geschäftsführer der QTE Automation GmbH, Lahn…
Geschäfts-Nr.: 666 IN 326/17 h. In dem Insolvenzverfahren QTE Automation GmbH, Niedervellmarer Straße 41 a, 34127 Kassel, (bisher firmierend: QTE Gesellschaft für Qualitätsmanagement, Training und Engineering mbH) (AG Kassel, HRB 15922), vertr. d.: Thomas Eusterwiemann, als Geschäftsführer der QTE Automation GmbH, Lahnstraße 7 a, 34246 Vellmar, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Richard Foltis, Friedrich-Ebert-Straße 26, D 34117 Kassel, Tel.: 0561/789800, Fax: 0561/78980-30 wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 29.06.2026 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf XXX EUR.
Der Berechnung des Insolvenzverwalters konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Im vorliegenden Fall wurde das Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von Dauer eingeben abgeschlossen.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem RECHTSBEHELF_GERICHT einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 30.06.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 666 IN 326/17 h. In dem Insolvenzverfahren QTE Automation GmbH, Niedervellmarer Straße 41 a, 34127 Kassel, (bisher firmierend: QTE Gesellschaft für Qualitätsmanagement, Training und Engineering mbH) (AG Kassel, HRB 15922), vertr. d.: Thomas Eusterwiemann, als Geschäftsführer der QTE Automation GmbH, Lahn…
Geschäfts-Nr.: 666 IN 326/17 h. In dem Insolvenzverfahren QTE Automation GmbH, Niedervellmarer Straße 41 a, 34127 Kassel, (bisher firmierend: QTE Gesellschaft für Qualitätsmanagement, Training und Engineering mbH) (AG Kassel, HRB 15922), vertr. d.: Thomas Eusterwiemann, als Geschäftsführer der QTE Automation GmbH, Lahnstraße 7 a, 34246 Vellmar, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Richard Foltis, Friedrich-Ebert-Straße 26, D 34117 Kassel, Tel.: 0561/789800, Fax: 0561/78980-30 wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf XXX EUR.
Der Berechnung des Insolvenzverwalters konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Im vorliegenden Fall wurde das Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von 9 Jahren abgeschlossen.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem RECHTSBEHELF_GERICHT einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 30.06.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QTE Automation GmbH, Niedervellmarer Straße 41 a, 34127 Kassel, (bisher firmierend: QTE Gesellschaft für Qualitätsmanagement, Training und Engineering mbH) (AG Kassel, HRB 15922), vertr. d.: Thomas Eusterwiemann, als Geschäftsführer der QTE Automation GmbH, Lahnstraße 7 a…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QTE Automation GmbH, Niedervellmarer Straße 41 a, 34127 Kassel, (bisher firmierend: QTE Gesellschaft für Qualitätsmanagement, Training und Engineering mbH) (AG Kassel, HRB 15922), vertr. d.: Thomas Eusterwiemann, als Geschäftsführer der QTE Automation GmbH, Lahnstraße 7 a, 34246 Vellmar, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 191.688,99 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 366.733,37 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 326/17 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
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