Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
qu-int.gmbh
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Waldkircher Straße 12, 79106 Freiburg im Breisgau
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 3420
EUID
DEB8536.HRB3420
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Aktenzeichen
58 IN 266/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
23.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von gestalterischen und kommunikativen Arbeiten, insbesondere die Entwicklung und Durchführung von Werbekonzeptionen sowie die Abwicklung von Media- und Produktionsgeschäften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der qu-int.gmbh, vertreten durch die Geschäftsführer Ulrike Rossmann, Andreas Storz-Friedrich, Johannes Zeller und Natascha Zink, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden; eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen durch bestimmte Personenkreise sind als elektronisches Dokument zu übermitteln.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
58 IN 266/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
qu-int.gmbh, Waldkircher Straße 12, 79106 Freiburg, vertreten durch die Geschäftsführer Ulrike Rossmann, Andreas Storz-Friedrich, Johannes Zeller und Natascha Zink
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 3420
- Schuldnerin -
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58 IN 266/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
qu-int.gmbh, Waldkircher Straße 12, 79106 Freiburg, vertreten durch die Geschäftsführer Ulrike Rossmann, Andreas Storz-Friedrich, Johannes Zeller und Natascha Zink
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 3420
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 23.04.2026
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