Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Qubo by Alexander GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Jauschbach 3 C, 77784 Oberharmersbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 723315
EUID
DEB8536.HRB723315
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
30 IN 348/22
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg
Adresse
Okenstraße 59, 77652 Offenburg
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
16.03.2024
Widerspruchsfrist
03.06.2024
Forderungsanmeldefrist
03.02.2025
Widerspruchsfrist
28.04.2025
Forderungsanmeldefrist
10.02.2026
Widerspruchsfrist
13.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Kauf, Verkauf und Vertrieb von Modulhäusern. Bei diesen handelt es sich um eine besondere Form von Fertighäusern, bei denen ein vorgefertigtes Modul ein Wohnhaus bildet, mehrere Module aber auch zu einem Wohnhaus zusammengesetzt werden können.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Qubo by Alexander GmbH ist die Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg als neue Insolvenzverwalterin bestellt, nachdem die bisherige Insolvenzverwalterin Sarah Schmelzer aus ihrem Amt entlassen ist. Das Verfahren umfasst verschiedene Prüfungsschritte für nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen. Die Prüfung der Forderungen für die Tabellenblattnummern 59-69 war bis zum 16.0 weitgehend abgeschlossen, wobei die Widerspruchsfrist am 03.06.2024 endete. In einem weiteren Schritt ist die Prüfung der Forderungen für das Tabellenblatt 70 bis zum 03.02.2025 erfolgt, mit einer Widerspruchsfrist bis zum 28.04.2025. Der aktuellste Stand sieht vor, dass die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen für die Tabellenblattnummern 71 und 72 im schriftlichen Verfahren bis zum 10.02.2026 erfolgt; hierfür ist eine Widerspruchsfrist bis zum 13.04.2026 gesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 348/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Qubo by Alexander GmbH, Vidzemes Prieskspilseta, Tomsona lela 39 k-1-26,, Riga, LV-1013 Lettland, Lettland, vertreten durch die Geschäftsführerin Isabell Schwarz
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 723315
- Schuldnerin -
|…
30 IN 348/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Qubo by Alexander GmbH, Vidzemes Prieskspilseta, Tomsona lela 39 k-1-26,, Riga, LV-1013 Lettland, Lettland, vertreten durch die Geschäftsführerin Isabell Schwarz
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 723315
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 10.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 71 und 72 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 348/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Qubo by Alexander GmbH, Jauschbach 3c, 77784 Oberharmersbach, vertreten durch den Vertreter Alexander Lehmann und die Geschäftsführerin Isabell Schwarz
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 723315
- Schuldnerin -
|
Beschluss…
30 IN 348/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Qubo by Alexander GmbH, Jauschbach 3c, 77784 Oberharmersbach, vertreten durch den Vertreter Alexander Lehmann und die Geschäftsführerin Isabell Schwarz
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 723315
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
|
1. Die bisherige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sarah Schmelzer, Okenstraße 59, 77652 Offenburg wird gemäß § 59 InsO auf ihren eigenen Antrag hin aus ihrem Amt entlassen, da sie aufgrund einer beruflichen Veränderung nicht mehr in der Lage ist, das Amt der Insolvenzverwalterin auszuüben.
2. Zur neuen Insolvenzverwalterin wird ernannt:
Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg, Okenstraße 59, 77652 Offenburg.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 15.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 348/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Qubo by Alexander GmbH, Jauschbach 3, 77784 Oberharmersbach, vertreten durch die Geschäftsführerin Isabell Schwarz
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 723315
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 16.03.2024 nachträglich…
30 IN 348/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Qubo by Alexander GmbH, Jauschbach 3, 77784 Oberharmersbach, vertreten durch die Geschäftsführerin Isabell Schwarz
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 723315
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 16.03.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 59-69 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.06.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 22.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 348/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Qubo by Alexander GmbH, Vidzemes Prieskspilseta, Tomsona lela 39 k-1-26,, Riga, LV-1013 Lettland, Lettland, vertreten durch die Geschäftsführerin Isabell Schwarz
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 723315
- Schuldnerin -
|…
30 IN 348/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Qubo by Alexander GmbH, Vidzemes Prieskspilseta, Tomsona lela 39 k-1-26,, Riga, LV-1013 Lettland, Lettland, vertreten durch die Geschäftsführerin Isabell Schwarz
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 723315
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 03.02.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 70 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.04.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 10.03.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.