Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
quickz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Wampachstraße 10, 54295 Trier
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 46619
EUID
DET2408V.HRB46619
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 29/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Philipp-Constantin Spies
Kanzlei
Anwaltskanzlei Brand
Adresse
Hawstraße 1A, 54290 Trier
Telefon
0651/1707690
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.03.2026 , 09:13 Uhr
Aufhebung Sicherungsmaßnahmen
13.04.2026
Fristende Stellungnahme
20.04.2026
Berichtigung Beschluss
08.05.2026
Festsetzung Vergütung
08.05.2026
Bekanntmachung
11.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten, Vermittlung von Fahrten in der Personenbeförderung, Vermittlung von Transportfahrten, Vermittlung von Besorgungsfahrten, Vermittlung von Chauffeur-Dienstleistungen und Vermittlung von Shuttle-Servicen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der quickz GmbH in Trier ist Gegenstand mehrerer Bekanntmachungen des Amtsgerichts Trier. Am 18.03.2026 ist im Insolvenzantragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Philipp-Constantin Spies bestellt worden. Am 13.04.2026 ist der Beschluss über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden. Im weiteren Verlauf ist die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist gestattet worden, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Vergütung berechnet sich nach dem Wert der Insolvenzmasse, der mit 0,00 EUR angegeben ist. Die Mindestvergütung beträgt 1.000,00 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 29/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der quickz GmbH, Wampachstraße 10, 54295 Trier (AG Wittlich, HRB 46619), vertr. d.: Tom Robin Scholtes, Wampachstraße 10, 54295 Trier, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 18.03.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 13.04.2026 aufgehobe…
23 IN 29/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der quickz GmbH, Wampachstraße 10, 54295 Trier (AG Wittlich, HRB 46619), vertr. d.: Tom Robin Scholtes, Wampachstraße 10, 54295 Trier, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 18.03.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 13.04.2026 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 29/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der quickz GmbH, Wampachstraße 10, 54295 Trier (AG Wittlich, HRB 46619), vertr. d.: Tom Robin Scholtes, Wampachstraße 10, 54295 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Antragsgegnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzge…
23 IN 29/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der quickz GmbH, Wampachstraße 10, 54295 Trier (AG Wittlich, HRB 46619), vertr. d.: Tom Robin Scholtes, Wampachstraße 10, 54295 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Antragsgegnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Trier, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 23 IN 29/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der quickz GmbH, Wampachstraße 10, 54295 Trier (AG Wittlich, HRB 46619), vertr. d.: Tom Robin Scholtes, Wampachstraße 10, 54295 Trier, (Geschäftsführer), ist am 18.03.2026 um 09:13 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens d…
Az.: 23 IN 29/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der quickz GmbH, Wampachstraße 10, 54295 Trier (AG Wittlich, HRB 46619), vertr. d.: Tom Robin Scholtes, Wampachstraße 10, 54295 Trier, (Geschäftsführer), ist am 18.03.2026 um 09:13 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Philipp-Constantin Spies, Anwaltskanzlei Brand, Hawstraße 1A, 54290 Trier, Tel.: 0651/1707690, Fax: 0651/17076966, E-Mail: insolvenz@ra-brand.info bestellt worden.
Amtsgericht Trier, 18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 29/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der quickz GmbH, Wampachstraße 10, 54295 Trier (AG Wittlich, HRB 46619), vertr. d.: Tom Robin Scholtes, Wampachstraße 10, 54295 Trier, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss des Amtsgerichts Trier vom 08.05.2026 - Az. 23 IN 29/26, dahingehend berichtigt, …
23 IN 29/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der quickz GmbH, Wampachstraße 10, 54295 Trier (AG Wittlich, HRB 46619), vertr. d.: Tom Robin Scholtes, Wampachstraße 10, 54295 Trier, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss des Amtsgerichts Trier vom 08.05.2026 - Az. 23 IN 29/26, dahingehend berichtigt, dass die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gegen die Antragsgegnerin (Schuldnerin) festgesetzt wird.
Amtsgericht Trier, 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 29/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der quickz GmbH, Wampachstraße 10, 54295 Trier (AG Wittlich, HRB 46619), vertr. d.: Tom Robin Scholtes, Wampachstraße 10, 54295 Trier, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Philipp-Constantin S…
23 IN 29/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der quickz GmbH, Wampachstraße 10, 54295 Trier (AG Wittlich, HRB 46619), vertr. d.: Tom Robin Scholtes, Wampachstraße 10, 54295 Trier, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Philipp-Constantin Spies festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.04.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 0,00 EUR.
II.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 08.05.2026
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