Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
R. E. Event GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Graf-Adolf-Straße 108, 40210 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 68725
EUID
DER1101.HRB68725
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 123/18
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
15.07.2024
Prüfungstermin
19.02.2025
Fristende
25.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Entwicklung und Errichtung von Gastronomiekonzepten sowie die Führung von gastronomischen Betrieben jeder Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R. E. Event GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, übt sein Amt seit dem 14.01.2019 aus. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet; der Prüfungsstichtag ist der 15.07.2024. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss vom 05.05.2025 festgesetzt worden. Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 657.871,47 EUR. Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von ca. 28.900,00 EUR zur Verfügung. Die Durchführung des Schlusstermins ist im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Beteiligten bis zum 25.04.2025 Gelegenheit zur Stellungnahme hatten. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Schlussverteilung.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R. E. Event GmbH in Düsseldorf ist eröffnet. Der Schuldner ist im Handelsregister unter HRB 68725 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Konstantinos Papadopoulos vertreten. Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahrensverlauf wurde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R. E. Event GmbH in Düsseldorf ist eröffnet. Der Schuldner ist im Handelsregister unter HRB 68725 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Konstantinos Papadopoulos vertreten. Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Forderungsprüfungen angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag zunächst auf den 19.02.2025 und später auf den 15.07.2024 festgelegt wurde (Hinweis: Das Datum 15.07.2024 ist chronologisch vor dem 19.02.2025, was im Kontext der späteren Bekanntmachungen von 2025 auf einen Tippfehler oder eine spezifische historische Zuordnung hindeuten könnte; hier wird das explizit genannte Datum übernommen). Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde durch Beschluss vom 05.05.2025 festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin angeordnet und zugestimmt. Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 657.871,47 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 28.900,00 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 123/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 68725 eingetragenen R. E. Event GmbH, Graf-Adolf-Straße 108, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konstantinos Papadopoulos, Dompfaffweg 15,…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 123/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 68725 eingetragenen R. E. Event GmbH, Graf-Adolf-Straße 108, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konstantinos Papadopoulos, Dompfaffweg 15, 40468 Düsseldorf
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.07.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
501 IN 123/18
Amtsgericht Düsseldorf, 03.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 123/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68725 eingetragenen R. E. Event GmbH, Graf-Adolf-Straße 108, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konstantinos Papadopoulos,
Inso…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 123/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68725 eingetragenen R. E. Event GmbH, Graf-Adolf-Straße 108, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konstantinos Papadopoulos,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
werden die weitere Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
G r ü n d e
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 14.01.2019 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 23.08.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Darüber hinaus sind die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagenfestzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
501 IN 123/18
Amtsgericht Düsseldorf, 05.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 123/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68725 eingetragenen R. E. Event GmbH, Graf-Adolf-Straße 108, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konstantinos Papadopoulos,
erfo…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 123/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68725 eingetragenen R. E. Event GmbH, Graf-Adolf-Straße 108, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konstantinos Papadopoulos,
erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin durch den Insolvenzverwalter.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 657.871,47 EUR.
Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von ca. 28.900,00 EUR nach Abzug der Vergütung des Verwalters und etwaiger Gerichtskosten zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
501 IN 123/18
Amtsgericht Düsseldorf, 14.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 123/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68725 eingetragenen R. E. Event GmbH, Graf-Adolf-Straße 108, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konstantinos Papadopoulos,
wird…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 123/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68725 eingetragenen R. E. Event GmbH, Graf-Adolf-Straße 108, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konstantinos Papadopoulos,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 25.04.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
a.
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
b.
Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse; Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 aus.
501 IN 123/18
Amtsgericht Düsseldorf, 14.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 123/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68725 eingetragenen R. E. Event GmbH, Graf-Adolf-Straße 108, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konstantinos Papadopoulos,
wird…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 123/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68725 eingetragenen R. E. Event GmbH, Graf-Adolf-Straße 108, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konstantinos Papadopoulos,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
501 IN 123/18
Amtsgericht Düsseldorf, 15.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 123/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68725 eingetragenen R. E. Event GmbH, Graf-Adolf-Straße 108, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konstantinos Papadopoulos,
Insolve…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 123/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68725 eingetragenen R. E. Event GmbH, Graf-Adolf-Straße 108, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konstantinos Papadopoulos,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
wird am 13.07.2026, um 11:30 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
501 IN 123/18
Amtsgericht Düsseldorf, 13.07.2026
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