Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Raab EDV Ausstattung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Würzburg HRB 5465
EUID
DED4708V.HRB5465
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 204/19
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
30.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Raab EDV Ausstattung GmbH erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 30.0
04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erfolgt, gelten als festgestellt. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 204/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Raab EDV Ausstattung GmbH, Herta-Mannheimer-Weg 15b, 97084 Würzburg, vertreten durch den Gesellschafter Freistaat Bayern
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5465
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten …
IN 204/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Raab EDV Ausstattung GmbH, Herta-Mannheimer-Weg 15b, 97084 Würzburg, vertreten durch den Gesellschafter Freistaat Bayern
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5465
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 19.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 204/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Raab EDV Ausstattung GmbH, Herta-Mannheimer-Weg 15b, 97084 Würzburg, vertreten durch die Gesellschafterin Freistaat Bayern
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5465
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem.…
IN 204/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Raab EDV Ausstattung GmbH, Herta-Mannheimer-Weg 15b, 97084 Würzburg, vertreten durch die Gesellschafterin Freistaat Bayern
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5465
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Erhebung von Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.08.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Würzburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 16.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 204/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Raab EDV Ausstattung GmbH, Herta-Mannheimer-Weg 15b, 97084 Würzburg
soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsa…
IN 204/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Raab EDV Ausstattung GmbH, Herta-Mannheimer-Weg 15b, 97084 Würzburg
soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Sandra Mitter, Martinstraße 2, 97070 Würzburg, Tel: 0931 4658887-0, Fax: 0931 4658887-9, E-Mail: Würzburg@westhelleundpartner.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt: Der verfügbare Massebestand beträgt 68.764,87 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 109.555,02 EUR zu berücksichtigen.
mitgeteilt durch Rechtsanwältin Mitter als Insolvenzverwalterin
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht -, 17.07.2026
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