Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RaLa GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Untere Straße 27, 69117 Heidelberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 336981
EUID
DEB8535.HRB336981
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Heidelberg
Aktenzeichen
81 IN 220/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Annette Kollmar
Rolle
vorläufige Insolvenzverwalterin
Adresse
Augustaanlage 32, 68165 Mannheim
Termine & Fristen
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
26.03.2025 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
1. Die Anpachtung und der Betrieb von Gaststätten, die Beteiligung, die Vermittlung und der Verkauf von Gaststättenobjekten, sowie der Einzelhandel mit Oberbekleidung, Schmuck, Lebens- und Genussmittel und Pflegeprodukten. 2. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, gleichartige und ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen Unternehmen beteiligen und alle sonstigen Geschäfte vornehmen, die in Abs. 1 genannten Zwecken dienen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der RaLa GmbH ist die vorläufige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annette Kollmar bestellt. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Verpflichtung des Geschäftsführers Horia Ovidiu Campean, zur Abgeltung aller Haftungsansprüche einen Betrag von 5.000,00 EUR an die Insolvenzmasse zu zahlen, ist auf den 26.03.2025 festgesetzt. In einer weiteren Bekanntmachung vom 19.03.2026 wurde die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin beschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
81 IN 220/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RaLa GmbH, Untere Straße 27, 69117 Heidelberg,
vertreten durch den Geschäftsführer Horia Ovidiu Campean
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 336981
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenz…
81 IN 220/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RaLa GmbH, Untere Straße 27, 69117 Heidelberg,
vertreten durch den Geschäftsführer Horia Ovidiu Campean
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 336981
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annette Kollmar, Augustaanlage 32, 68165 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 26.02.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 14.045,22 EUR auszugehen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 39,97 % (Betriebsfortführung). Auf die ausführliche Begründung in ihrem Antrag vom 26.02.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 39,97 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
81 IN 220/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RaLa GmbH, Untere Straße 27, 69117 Heidelberg,
vertreten durch den Geschäftsführer Horia Ovidiu Campean
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 336981
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlun…
81 IN 220/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RaLa GmbH, Untere Straße 27, 69117 Heidelberg,
vertreten durch den Geschäftsführer Horia Ovidiu Campean
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 336981
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Verpflichtung des Herrn Campean, an die Insolvenzmasse einen Betrag in Höhe von insgesamt 5.000,00 EUR - zahlbar auch in monatlichen Raten - zur Abgeltung aller Haftungsansprüche aus Geschäftsführerhaftung, ob bekannt oder unbekannt, zu zahlen (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
wird bestimmt auf
Mittwoch, 26.03.2025, 10:30 Uhr
Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 18.02.2025
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