Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 8850
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Insolvenzprofil
RB Fitness Factory UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Stapel 28, 58762 Altena
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRB 8850
EUID
DER2604.HRB8850
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
100 IN 103/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
24.01.2025 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.02.2025
Berichtstermin
21.03.2025
Prüfungstermin
08.08.2025
Aufhebung
30.06.2026 , 07:52 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Fitnessstudios.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RB Fitness Factory UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Hagen unter dem Aktenzeichen 100 IN 103/24 durchgeführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8850 eingetragen und wird durch Geschäftsführerin Tugba Deniz vertreten. Dr. Martin Plappert ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 08.08.2025 festgelegt wurde. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde durch Beschluss vom 27.10.2025 festgesetzt; dabei betrug die Mindestvergütung 1.400,00 EUR bei Berücksichtigung von sieben Gläubigern. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und einen Schlusstermin im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte konnten sich bis zum 22.12.2025 zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis äußern. Für die Verteilung stehen ca. 5.471,58 EUR zur Verfügung, während Forderungen im Range des § 38 InsO in Höhe von 112.919,49 EUR anerkannt sind.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RB Fitness Factory UG (haftungsbeschränkt) ist am 24.01.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Martin Plappert ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.02.2025 anzumelden. Der Stichtag fü…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RB Fitness Factory UG (haftungsbeschränkt) ist am 24.01.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Martin Plappert ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.02.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 21.03.2025. Nachträglich angemeldete Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 08.08.2025 ist. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist mit Beschluss vom 27.10.2025 festgesetzt worden. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusstermin im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Frist zur Stellungnahme bis zum 22.12.2025 besteht. Die Forderungen im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 112.919,49 EUR, wovon ca. 5.471,58 EUR für die Verteilung zur Verfügung stehen. Das Verfahren ist am 30.06.2026 nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 103/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8850 eingetragenen RB Fitness Factory UG (haftungsbeschränkt), Am Stapel 38, 58762 Altena (Westf.), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tugba Deniz, Hembergstr…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 103/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8850 eingetragenen RB Fitness Factory UG (haftungsbeschränkt), Am Stapel 38, 58762 Altena (Westf.), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tugba Deniz, Hembergstr. 2A, 58762 Altena (Westf.)
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen 0/6 und 7 werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 272 niedergelegt.
100 IN 103/24
Amtsgericht Hagen, 02.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 103/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8850 eingetragenen RB Fitness Factory UG (haftungsbeschränkt), Am Stapel 38, 58762 Altena (Westf.), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tugba Deniz, Hembergstr…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 103/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8850 eingetragenen RB Fitness Factory UG (haftungsbeschränkt), Am Stapel 38, 58762 Altena (Westf.), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tugba Deniz, Hembergstr. 2A, 58762 Altena (Westf.)
Insolvenzverwalter: Dr. Martin Plappert, Rathausplatz 21 - 23, 58507 Lüdenscheid
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 24.01.2025 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse xxx €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx € (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 7 Gläubigern auf 1.400,00 €. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 23.09.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 272 eingesehen werden.
100 IN 103/24
Amtsgericht Hagen, 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 103/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8850 eingetragenen RB Fitness Factory UG (haftungsbeschränkt), Am Stapel 38, 58762 Altena (Westf.), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tugba Deniz, Hembergstr…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 103/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8850 eingetragenen RB Fitness Factory UG (haftungsbeschränkt), Am Stapel 38, 58762 Altena (Westf.), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tugba Deniz, Hembergstr. 2A, 58762 Altena (Westf.)
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
22.12.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 272 aus.
100 IN 103/24
Amtsgericht Hagen, 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 103/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8850 eingetragenen RB Fitness Factory UG (haftungsbeschränkt), Am Stapel 38, 58762 Altena (Westf.), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tugba Deniz, Hembergstr…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 103/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8850 eingetragenen RB Fitness Factory UG (haftungsbeschränkt), Am Stapel 38, 58762 Altena (Westf.), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tugba Deniz, Hembergstr. 2A, 58762 Altena (Westf.)
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 112.919,49 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 5.471,58 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 272 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
100 IN 103/24
Amtsgericht Hagen, 19.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 103/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8850 eingetragenen RB Fitness Factory UG (haftungsbeschränkt), Am Stapel 38, 58762 Altena (Westf.), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tugba Deniz, Hembergstr. 2A, 58762 Altena (Westf.…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 103/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8850 eingetragenen RB Fitness Factory UG (haftungsbeschränkt), Am Stapel 38, 58762 Altena (Westf.), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tugba Deniz, Hembergstr. 2A, 58762 Altena (Westf.)
Geschäftszweig: Betrieb eines Fitnessstudios
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.01.2025, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Martin Plappert, Rathausplatz 21 - 23, 58507 Lüdenscheid.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 21.03.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 272 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
100 IN 103/24
Hagen, 24.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 103/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8850 eingetragenen RB Fitness Factory UG (haftungsbeschränkt), Am Stapel 38, 58762 Altena (Westf.), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tugba Deniz, Hembergstr. 2…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 103/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8850 eingetragenen RB Fitness Factory UG (haftungsbeschränkt), Am Stapel 38, 58762 Altena (Westf.), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tugba Deniz, Hembergstr. 2A, 58762 Altena (Westf.)
Insolvenzverwalter: Dr. Martin Plappert, Rathausplatz 21 - 23, 58507 Lüdenscheid
wird heute, am 30.06.2026, um 7:52 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
100 IN 103/24
Amtsgericht Hagen, 30.06.2026
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