Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 9902
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Insolvenzprofil
RBI Rösmann Bau- und Immobiliengesellschaft mbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Feldstiege 38, 48161 Münster
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRA 9902
EUID
DER2713.HRA9902
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
80 IN 36/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
03.05.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
17.06.2024
Prüfungstermin
27.01.2025
Schlusstermin
07.08.2025
Aufhebung
02.03.2026 , 07:58 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RBI Rösmann Bau- und Immobiliengesellschaft mbH & Co.KG ist am 02.03.2026 um 7:58 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Zuvor hatte das Gericht am 06.06.2025 der Schlussverteilung zugestimmt und einen Schlusstermin für den 07.08.2025 im schriftlichen Verfahren angeordnet, um zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen. Am selben Tag wurde bekannt, dass Forderungen im Range des § 38 InsO in Höhe von 262.733,91 EUR vorlagen, wofür ca. 1.000,00 EUR zur Verteilung standen. Eine Anordnung der Nachtragsverteilung für eine festgestellte Forderung in Höhe von 956.929,68 EUR gegen Herrn Thomas Rösmann wurde ebenfalls getroffen. Vorangegangen war eine Gläubigerversammlung am 03.05.2024, die über einen Vergleich mit dem Insolvenzverwalter über das Vermögen von Herrn Thomas Rösmann beschließen sollte. Der Insolvenzverwalter Dr. Christoph Morgen übte sein Amt seit dem 18.01.2021 aus.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RBI Rösmann Bau- und Immobiliengesellschaft mbH & Co.KG ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft, wobei ein Prüfungsstichtag am 27.01.2025 festgelegt wurde. Es…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RBI Rösmann Bau- und Immobiliengesellschaft mbH & Co.KG ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft, wobei ein Prüfungsstichtag am 27.01.2025 festgelegt wurde. Es erfolgte die Anordnung einer Nachtragsverteilung für eine im Verfahren über das Vermögen von Herrn Thomas Rösmann festgestellte Forderung in Höhe von 956.929,68 EUR. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde mit Beschluss vom 06.06.2025 festgesetzt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusstermin im schriftlichen Verfahren angeordnet. Das Insolvenzverfahren ist am 02.03.2026 um 7:58 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 36/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9902 eingetragenen RBI Rösmann Bau- und Immobiliengesellschaft mbH & Co.KG, Feldstiege 38, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin Rösmann Bete…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 36/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9902 eingetragenen RBI Rösmann Bau- und Immobiliengesellschaft mbH & Co.KG, Feldstiege 38, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin Rösmann Beteiligungs-GmbH, Feldstiege 38, 48161 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Rösmann, Feldstiege 38 , 48161 Münster,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Hafenplatz 4, 48155 Münster
wird heute, am 02.03.2026, um 7:58 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich der Insolvenzerfahren über das Vermögen des Herrn Thomas Rösmann - Amtsgericht Münster, Aktenzeichen 87 IN 5/21 - angemeldeten und in Höhe von 956.929,68 EUR festgestellten Forderung lfd. Nr. 18 der Insolvenztabelle wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Münster schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 36/20
Amtsgericht Münster, 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 36/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9902 eingetragenen RBI Rösmann Bau- und Immobiliengesellschaft mbH & Co.KG, Feldstiege 38, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin Rösmann B…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 36/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9902 eingetragenen RBI Rösmann Bau- und Immobiliengesellschaft mbH & Co.KG, Feldstiege 38, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin Rösmann Beteiligungs-GmbH, Feldstiege 38, 48161 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Rösmann, Feldstiege 38 , 48161 Münster,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Hafenplatz 4, 48155 Münster
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung X EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen X EUR
Zwischensumme X EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von X EUR X EUR
Endbetrag X EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 18.01.2021 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens X EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse X EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach X EUR(§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 36 Gläubigern auf X EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 14.04.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch X EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B eingesehen werden.
80 IN 36/20
Amtsgericht Münster, 06.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 36/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9902 eingetragenen RBI Rösmann Bau- und Immobiliengesellschaft mbH & Co.KG, Feldstiege 38, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin Rösmann B…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 36/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9902 eingetragenen RBI Rösmann Bau- und Immobiliengesellschaft mbH & Co.KG, Feldstiege 38, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin Rösmann Beteiligungs-GmbH, Feldstiege 38, 48161 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Rösmann, Feldstiege 38 , 48161 Münster,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
07.08.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B aus.
Soweit der Insolvenzverwalter darüber hinaus beantragt, folgenden weiteren Tagesordnungspunkt aufzunehmen, hier:
"Zustimmung der Gläubigerversammlung, dass im Rahmen einer Nachtragsverteilung nur Quotenbeträge von mindestens 20,00 EUR ausgezahlt werden und niedrigere Qutenbeträge an die Gläubiger mit Quotenbeträgen über 20,00 EUR mitverteilt werden"
ist der Antrag zurückzuweisen, da diese Vorgehensweise dem Gleichbehandlungsgrundsatz der Insolvenzgläubiger gemäß § 1 InsO widerspricht und damit unzulässig ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
80 IN 36/20
Amtsgericht Münster, 06.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 36/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9902 eingetragenen RBI Rösmann Bau- und Immobiliengesellschaft mbH & Co.KG, Feldstiege 38, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin Rösmann B…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 36/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9902 eingetragenen RBI Rösmann Bau- und Immobiliengesellschaft mbH & Co.KG, Feldstiege 38, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin Rösmann Beteiligungs-GmbH, Feldstiege 38, 48161 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Rösmann, Feldstiege 38 , 48161 Münster,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 262.733,91 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag in Höhe von ca. 1.000,00 EUR zur Verfügung.
80 IN 36/20
Amtsgericht Münster, 06.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 36/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9902 eingetragenen RBI Rösmann Bau- und Immobiliengesellschaft mbH & Co.KG, Feldstiege 38, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin Rösmann B…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 36/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9902 eingetragenen RBI Rösmann Bau- und Immobiliengesellschaft mbH & Co.KG, Feldstiege 38, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin Rösmann Beteiligungs-GmbH, Feldstiege 38, 48161 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Rösmann, Feldstiege 38 , 48161 Münster,
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über einen von dem Verwalter beabsichtigten Abschluss eines Vergleiches (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO) mit Herrn Rechtsanwalt Dirk Hofschulte als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn Thomas Rösmann, durch welchen Herr Rechtsanwalt Hofschulte von den dort von dem Insolvenzverwalter Dr. Morgen gemäß § 38 InsO in Höhe von 1.274.889,06 Euro zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen insgesamt 956.929,68 feststellt und der Restbetrag bestritten bleibt
Termin bestimmt auf
Freitag, 03.05.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vollständige Antrag auf Einberufung der besonderen Gläubigerversammlung vom 08.04.2024 kann bei Insolvenzgericht auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 36/20
Amtsgericht Münster, 11.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 36/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9902 eingetragenen RBI Rösmann Bau- und Immobiliengesellschaft mbH & Co.KG, Feldstiege 38, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin Rösmann B…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 36/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9902 eingetragenen RBI Rösmann Bau- und Immobiliengesellschaft mbH & Co.KG, Feldstiege 38, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin Rösmann Beteiligungs-GmbH, Feldstiege 38, 48161 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Rösmann, Feldstiege 38 , 48161 Münster,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.06.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
80 IN 36/20
Amtsgericht Münster, 03.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 36/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9902 eingetragenen RBI Rösmann Bau- und Immobiliengesellschaft mbH & Co.KG, Feldstiege 38, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin Rösmann B…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 36/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9902 eingetragenen RBI Rösmann Bau- und Immobiliengesellschaft mbH & Co.KG, Feldstiege 38, 48161 Münster, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin Rösmann Beteiligungs-GmbH, Feldstiege 38, 48161 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Rösmann, Feldstiege 38 , 48161 Münster,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.01.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
80 IN 36/20
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