Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RdB Rock da Bike GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lohmühlenstraße 20b, 53909 Zülpich
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 26039
EUID
DER3201.HRB26039
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 128/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Franz Zilkens
Adresse
Eifelring 45-49, 53879 Euskirchen
Telefon
02251/9216000
Termine & Fristen
Antrag
03.09.2025
Abweisung Antrag
08.01.2026
Eröffnung
04.02.2026 , 11:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.03.2026
Einsicht Forderungsverzeichnis
31.03.2026
Prüfungstermin
01.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
der An- und Verkauf von Motorrädern, der Umbau von Motorrädern, der Service für umgebaute Motorräder, der Verkauf von Motorradteilen, der Verkauf von Merchandiseartikeln, Online-Vermarktung und Marketing sowie der mobile Verkauf von Lebensmitteln auf Wochenmärkten und Veranstaltungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RdB Rock da Bike GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26039, ist am 04.02.2026 um 11:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgt auf Antrag der Schuldnerin, der am 03.09.2025 bei Gericht eingegangen ist. Zuvor war ein Antrag der Schuldnerin vom 02.09.2025 durch Beschluss vom 08.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Gegen diesen Beschluss hat die Schuldnerin sofortige Beschwerde eingelegt, der abgeholfen wurde. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Franz Zilkens ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.03.2026 anzumelden. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 01.05.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden ab dem 31.03.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 128/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26039 eingetragenen RdB Rock da Bike GmbH, Lohmühlenstraße 20 b, 53909 Zülpich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Peters, Georgstraße 55, 50374 Erftstadt
Geschäftszweig: An- un…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 128/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26039 eingetragenen RdB Rock da Bike GmbH, Lohmühlenstraße 20 b, 53909 Zülpich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Peters, Georgstraße 55, 50374 Erftstadt
Geschäftszweig: An- und Vekauf von Motorrädern, Umbau von Motorrädern, Verkauf von Motorrädern etc.
wird der sofortigen Beschwerde der Schuldnerin vom 20.01.2026 gegen den Beschluss vom 08.01.2026 abgeholfen und
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.02.2026, um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Franz Zilkens, Eifelring 45-49, 53879 Euskirchen, Telefon: 02251/9216000, Fax: 022519216001.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 01.05.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 31.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
97 IN 128/25
Amtsgericht Bonn, 04.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 128/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26039 eingetragenen RdB Rock da Bike GmbH, Lohmühlenstraße 20 b, 53909 Zülpich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Peters, Georgstraße 55, 50…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 128/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26039 eingetragenen RdB Rock da Bike GmbH, Lohmühlenstraße 20 b, 53909 Zülpich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Peters, Georgstraße 55, 50374 Erftstadt
Geschäftszweig: An- und Vekauf von Motorrädern, Umbau von Motorrädern, Verkauf von Motorrädern etc.
ist der am 03.09.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 02.09.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 08.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Bonn, 08.01.2026
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