Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
REAL-Wohnungsbaugesellschaft UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Walter-Poller-Straße 71, 59192 Bergkamen
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRB 9759
EUID
DER2404.HRB9759
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 99/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Tanja Kreimer
Adresse
Gutjahrstraße 12, 44287 Dortmund
Termine & Fristen
Eröffnung
27.02.2024 , 12:14 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.04.2024
Gläubigerversammlung
22.04.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die gem. § 34 c Abs. 1 Nr. 3 GewO gewerbsmäßige Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben aller Art als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte, sowie die wirtschaftliche Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als gewerbsmäßig im fremden Namen für fremde Rechnung tätiger Bauträger, ferner die Finanzierungsvermittlung im Zusammenhang mit den vorbezeichneten Maßnahmen. Konzeption und Vertrieb von Immobilienprojekten und Immobilienbeteiligungen und die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der REAL-Wohnungsbaugesellschaft UG (haftungsbeschränkt) ist am 27.02.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwältin Tanja Kreimer ist zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 18.04.2024. Am 03.04.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Ein Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die freihändige Veräußerung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück in Menden ist für den 22.04.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 99/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9759 eingetragenen REAL-Wohnungsbaugesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Walter-Poller-Straße 71, 59192 Bergkamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beata Urszula Chrusnik, Walter-Polle…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 99/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9759 eingetragenen REAL-Wohnungsbaugesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Walter-Poller-Straße 71, 59192 Bergkamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beata Urszula Chrusnik, Walter-Poller-Str. 71, 59192 Bergkamen
Geschäftszweig: die gem. § 34 c Abs. 1 Nr. 3 GewO gewerbsmäßige Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben aller Art als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung pp
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.02.2024, um 12:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 251 IN 99/23 und 251 IN 100/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Gutjahrstraße 12, 44287 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 16.05.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 29.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
251 IN 99/23
Amtsgericht Dortmund, 27.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9759 eingetragenen REAL-Wohnungsbaugesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Walter-Poller-Straße 71, 59192 Bergkamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beata Ursz…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9759 eingetragenen REAL-Wohnungsbaugesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Walter-Poller-Straße 71, 59192 Bergkamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beata Urszula Chrusnik, Walter-Poller-Str. 71, 59192 Bergkamen
ist am 03.04.2024 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
251 IN 99/23
Amtsgericht Dortmund, 09.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9759 eingetragenen REAL-Wohnungsbaugesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Walter-Poller-Straße 71, 59192 Bergkamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beata Ursz…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9759 eingetragenen REAL-Wohnungsbaugesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Walter-Poller-Straße 71, 59192 Bergkamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beata Urszula Chrusnik, Walter-Poller-Str. 71, 59192 Bergkamen
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
Die Insolvenzverwalterin erhält die Ermächtigung zur freihändigen Veräußerung der Miteigentumsanteile der Schuldnerin an dem Grundstück Danzig Straße 18a in Menden, verbunden mit dem Sondereigentum an den jeweiligen Eigentumswohnungen, eingetragen beim Amtsgericht Menden, Grundbuch von Menden, Blatt 11900, 11901, 11902, 11903 zu einem Kaufpreis in Höhe von 100.000,00 €.
bestimmt auf
Dienstag, 22.04.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, die Insolvenzverwalterin und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
251 IN 99/23
Amtsgericht Dortmund, 31.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9759 eingetragenen REAL-Wohnungsbaugesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Walter-Poller-Straße 71, 59192 Bergkamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beata Ursz…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9759 eingetragenen REAL-Wohnungsbaugesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Walter-Poller-Straße 71, 59192 Bergkamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beata Urszula Chrusnik, Walter-Poller-Str. 71, 59192 Bergkamen
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier: Ermächtigung zur freihändigen Veräußerung der Miteigentumsanteile der Schuldnerin an dem Grundstück Danzig Straße 18a in Menden, verbunden mit den Sondereigentum an den jeweiligen Eigentumswohnungen, eingetragen beim Amtsgericht Menden, Grundbuch von Menden, Blatt 11900, 11901, 11902, 11903 zu einem Kaufpreis in Höhe von 125.000,00 €, bestimmt auf
Donnerstag, 10.10.2024, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
251 IN 99/23
Amtsgericht Dortmund, 17.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9759 eingetragenen REAL-Wohnungsbaugesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Walter-Poller-Straße 71, 59192 Bergkamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beata Ursz…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9759 eingetragenen REAL-Wohnungsbaugesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Walter-Poller-Straße 71, 59192 Bergkamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beata Urszula Chrusnik, Walter-Poller-Str. 71, 59192 Bergkamen
wird der Termin vom 10.10.2024 aufgehoben.
Verlegungs- bzw. Aufhebungs-Grund: Der zur Abstimmung stehende Kaufvertrag kommt nicht zustande, eine Abstimmung ist daher nicht notwendig..
251 IN 99/23
Amtsgericht Dortmund, 09.10.2024
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