Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Recymaxx Anlagentechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Königsallee 27, 40212 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 100312
EUID
DER1101.HRB100312
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 250/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sinja Schlotter
Adresse
Königsallee 98 a, 40215 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
23.01.2025 , 07:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.03.2025
Prüfungstermin
27.03.2025
Prüfungsstichtag
02.10.2025
Prüfungsstichtag
28.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Bauleitung, Projektmanagement und Projektsteuerung technischer Anlagen zur Verwertung von Wertstoffen und Abfällen aller Art, mit dem Schwerpunkt der Produktion von Energie aus diesen Eingangsstoffen. Ferner der Handel mit natürlichen Rohstoffen, insbesondere mit Kies, Steinen und Edelsteinen, der Handel mit Metallen und Edelmetallen aller Art sowie der Handel mit Energie, insbesondere mit Mineralöl und Gas.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Recymaxx Anlagentechnik GmbH ist eröffnet. Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Für die erste Bekanntmachung vom 28.08.2025 ist der Prüfungsstichtag der 02.10.2025. In der zweiten Bekanntmachung vom 24.03.2026 wird der Prüfungsstichtag auf den 28.04.2026 festgelegt. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht benachrichtigt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf zur Einsicht niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Recymaxx Anlagentechnik GmbH ist am 23.01.2025 um 07:50 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 11.12.2024. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sinja Schlotter ernannt. Die Frist zur Anmeldung vo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Recymaxx Anlagentechnik GmbH ist am 23.01.2025 um 07:50 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 11.12.2024. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sinja Schlotter ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 06.03.2025. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung war, fand am 27.03.2025 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen wurde zunächst auf den 02.10.2025 festgelegt, später auf den 28.04.2026 korrigiert. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen wurden nicht benachrichtigt und erhalten keinen Tabellenauszug.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 250/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 100312 eingetragenen Recymaxx Anlagentechnik GmbH, Königsallee 27, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Monika Tietz,
wird angeo…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 250/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 100312 eingetragenen Recymaxx Anlagentechnik GmbH, Königsallee 27, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Monika Tietz,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
501 IN 250/24
Amtsgericht Düsseldorf, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 250/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 100312 eingetragenen Recymaxx Anlagentechnik GmbH, Königsallee 27, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Monika Tietz,
wird angeo…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 250/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 100312 eingetragenen Recymaxx Anlagentechnik GmbH, Königsallee 27, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Monika Tietz,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
501 IN 250/24
Amtsgericht Düsseldorf, 28.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 250/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 100312 eingetragenen Recymaxx Anlagentechnik GmbH, Königsallee 27, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Monika Tietz,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Ü…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 250/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 100312 eingetragenen Recymaxx Anlagentechnik GmbH, Königsallee 27, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Monika Tietz,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.01.2025, um 07:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sinja Schlotter, Königsallee 98 a, 40215 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.03.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 13.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO).
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
501 IN 250/24
Düsseldorf, 23.01.2025
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