Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RED Gallery GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Süderstraße 185, 20537 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 37984
EUID
DEK1101.HRB37984
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 37/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann
Adresse
Neuer Wall 25, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.02.2024 , 18:36 Uhr
Eröffnung
01.04.2024 , 12:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.05.2024
Berichtstermin
25.06.2024 , 10:15 Uhr
Prüfungstermin
25.06.2024 , 10:15 Uhr
Prüfungsstichtag
27.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Mineralien sowie Handel mit Gütern aller Art. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Waren aller Art herzustellen, zu bearbeiten, zu erwerben und zu vertreiben; sie darf Dienstleistungen jeder Art ausführen, andere Unternehmen erwerben, sich an anderen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Erlaubnispflichtige, nicht genehmigte Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RED Gallery GmbH ist am 01.04.2024 um 12:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 02.02.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 05.02.2024 um 18:36 Uhr angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Mit der Eröffnung ist Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.05.2024 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 25.06.2024 um 10:15 Uhr angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf sind nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren zu prüfen. Der Prüfungsstichtag für diese schriftliche Prüfung ist der 27.05.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 37/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 37984 eingetragenen RED Gallery GmbH, Stadthausbrücke 3, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Guhr,
sollen die nachträglich angemel…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 37/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 37984 eingetragenen RED Gallery GmbH, Stadthausbrücke 3, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Guhr,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.05.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 37/24
Amtsgericht Hamburg, 07.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 37/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 37984 eingetragenen RED Gallery GmbH, Süderstraßee 185, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Guhr,
Geschäftszweig: Handel…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 37/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 37984 eingetragenen RED Gallery GmbH, Süderstraßee 185, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Guhr,
Geschäftszweig: Handel mit Mineralien sowie Handel mit Gütern aller Art. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Waren aller Art herzustellen, zu bearbeiten, zu erwerben und zu vertreiben;
ist am 05.02.2024, um 18:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 37/24
Amtsgericht Hamburg, 05.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 37/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 37984 eingetragenen RED Gallery GmbH, Stadthausbrücke 3, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Guhr,
Geschäftszweig: Handel mit Mineralien sowie Handel mit Gü…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 37/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 37984 eingetragenen RED Gallery GmbH, Stadthausbrücke 3, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Guhr,
Geschäftszweig: Handel mit Mineralien sowie Handel mit Gütern aller Art. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Waren aller Art herzustellen, zu bearbeiten, zu erwerben und zu vertreiben;
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2024, um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 25.06.2024, 10:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67g IN 37/24
Amtsgericht Hamburg, 01.04.2024
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