Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 21328
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rehappy GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Charlottenstraße 14, 52070 Aachen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 21328
EUID
DER3101.HRB21328
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
92 IN 115/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
07.07.2025
Einstellung
30.04.2026 , 16:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist 1) die Entwicklung von Software und von Prozessen mit dem Potential, medizinische oder anderweitig gesundheitsfördernde Wirkung zu entfalten, insbesondere auf dem Gebiet der Rehabilitation. 2) Gegenstand des Unternehmens ist zudem jede Tätigkeit in Form der Produktherstellung, des Produktvertriebs oder der Dienstleistung, die den unter Punkt 1 genannten Gegenstand unterstützt. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen unter gleicher Firma befugt. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rehappy GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 21328, ist am 30.04.2026 um 16:30 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden (§ 211 InsO). Zuvor hatte das Gericht am 07.05.2025 die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Am 09.05.2025 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betrugen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 184.835,65 EUR. Für die Verteilung stand ein Betrag von 52.887,62 EUR zur Verfügung, wovon zunächst die Masseverbindlichkeiten abzubringen waren. Die gesetzlich vertretenen Geschäftsführer sind Frau Dr. Sylvie von Werder und Herr Tobias von Werder. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rehappy GmbH ist am 08.12.2022 mit der Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter verbunden worden. Das Gericht hat die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit für unzulässig erklärt und die Verwertung des Vermögens angeordnet. Im weiteren Verlauf …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rehappy GmbH ist am 08.12.2022 mit der Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter verbunden worden. Das Gericht hat die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit für unzulässig erklärt und die Verwertung des Vermögens angeordnet. Im weiteren Verlauf wurde ein Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 01.10.2024 festgesetzt. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 07.07.2025 im schriftlichen Verfahren zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit, zur Schlussrechnung und zu weiteren Punkten Stellung zu nehmen. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 184.835,65 EUR, wovon ein Betrag von 52.887,62 EUR zur Verteilung steht. Das Verfahren ist am 30.04.2026 um 16:30 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden (§ 211 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 115/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 21328 eingetragenen Rehappy GmbH, Charlottenstr. 14, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Dr. Sylvie von Werder, und Herrn Tobias von Werder,
Verf…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 115/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 21328 eingetragenen Rehappy GmbH, Charlottenstr. 14, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Dr. Sylvie von Werder, und Herrn Tobias von Werder,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB, Viktoriastr. 73-75, 52066 Aachen
wird heute, am 30.04.2026, um 16:30 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
92 IN 115/22
Amtsgericht Aachen, 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 115/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 21328 eingetragenen Rehappy GmbH, Charlottenstr. 14, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Dr. Sylvie von Werder, und Herrn Tobias von Werder,
hat…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 115/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 21328 eingetragenen Rehappy GmbH, Charlottenstr. 14, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Dr. Sylvie von Werder, und Herrn Tobias von Werder,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 184.835,65 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 52.887,62 EUR zur Verfügung.
Hiervon sind zunächst die Masseverbindlichkeiten in Abzug zu bringen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
92 IN 115/22
Amtsgericht Aachen, 09.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 115/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 21328 eingetragenen Rehappy GmbH, Charlottenstr. 14, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Dr. Sylvie von Werder, und Herrn Tobias von Werder,
sin…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 115/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 21328 eingetragenen Rehappy GmbH, Charlottenstr. 14, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Dr. Sylvie von Werder, und Herrn Tobias von Werder,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 74.832,07 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 100 % des Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.05.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Aachen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 eingesehen werden.
92 IN 115/22
Amtsgericht Aachen, 07.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 115/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 21328 eingetragenen Rehappy GmbH, Charlottenstr. 14, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Dr. Sylvie von Werder, und Herrn Tobias von Werd…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 115/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 21328 eingetragenen Rehappy GmbH, Charlottenstr. 14, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Dr. Sylvie von Werder, und Herrn Tobias von Werder,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte REWISTO Friedhoff, Mauer & Partner mbB, Viktoriastr. 73-75, 52066 Aachen
ist am 08.12.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
07.07.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 115/22
Amtsgericht Aachen, 07.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 115/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 21328 eingetragenen Rehappy GmbH, Charlottenstr. 14, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Dr. Sylvie von Werder, und Herrn Tobias von Werder,
wir…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 115/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 21328 eingetragenen Rehappy GmbH, Charlottenstr. 14, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Dr. Sylvie von Werder, und Herrn Tobias von Werder,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 115/22
Amtsgericht Aachen, 01.08.2024
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