Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RehaWorld Doesken GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Bergstraße 6, 54311 Trierweiler
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 4564
EUID
DET2408V.HRB4564
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 82/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Alexander Kinn
Kanzlei
Dr. Laub und Kinn GbR
Adresse
Max-Planck-Straße 12, 54296 Trier
Telefon
0651/9924144
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.06.2025 , 10:00 Uhr
Eröffnung
01.09.2025 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.10.2025
Berichtstermin
16.10.2025 , 09:15 Uhr
Prüfungstermin
05.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Reha- , Orthopädie- und Medizintechnik, Homecare, Sanitätshausartikeln und dergleichen sowie die Herstellung orthopädischer Hilfsmittel.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RehaWorld Doesken GmbH ist am 01.09.2025 eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 26.06.2025 angeordnet worden, wobei die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Alexander Kinn zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung des Verfahrens ist Rechtsanwalt Alexander Kinn auch zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 02.10.2025 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung als Berichts- und Prüfungstermin ist am 16.10.2025 abgehalten worden. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Als Stichtag für diese Prüfung ist der 05.02.2026 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen wurden eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Zudem sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden, wobei die Veröffentlichung dieser Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO unterbleibt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 82/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RehaWorld Doesken GmbH, Bergstraße 6, 54311 Trierweiler (AG Wittlich, HRB 4564), vertr. d.: 1. Jan Doesken, Im Unterland 23, 54310 Ralingen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Alexander Kinn festge…
23 IN 82/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RehaWorld Doesken GmbH, Bergstraße 6, 54311 Trierweiler (AG Wittlich, HRB 4564), vertr. d.: 1. Jan Doesken, Im Unterland 23, 54310 Ralingen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Alexander Kinn festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 82/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RehaWorld Doesken GmbH, Bergstraße 6, 54311 Trierweiler (AG Wittlich, HRB 4564), vertr. d.: 1. Jan Doesken, Im Unterland 23, 54310 Ralingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. …
23 IN 82/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RehaWorld Doesken GmbH, Bergstraße 6, 54311 Trierweiler (AG Wittlich, HRB 4564), vertr. d.: 1. Jan Doesken, Im Unterland 23, 54310 Ralingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 16.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 82/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RehaWorld Doesken GmbH, Bergstraße 6, 54311 Trierweiler (AG Wittlich, HRB 4564), vertr. d.: 1. Jan Doesken, Im Unterland 23, 54310 Ralingen, (Geschäftsführer), ist am 26.06.2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin …
23 IN 82/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RehaWorld Doesken GmbH, Bergstraße 6, 54311 Trierweiler (AG Wittlich, HRB 4564), vertr. d.: 1. Jan Doesken, Im Unterland 23, 54310 Ralingen, (Geschäftsführer), ist am 26.06.2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Kinn, Dr. Laub und Kinn GbR, Max-Planck-Straße 12, 54296 Trier, Tel.: 0651/9924144, Fax: 0651/9924146, E-Mail: Insolvenzen@Laub-Rechtsanwälte.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 26.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 82/25 : Über das Vermögen der RehaWorld Doesken GmbH, Bergstraße 6, 54311 Trierweiler (AG Wittlich, HRB 4564), vertr. d.: 1. Jan Doesken, Im Unterland 23, 54310 Ralingen, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2025 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Alexander Kinn, …
23 IN 82/25 : Über das Vermögen der RehaWorld Doesken GmbH, Bergstraße 6, 54311 Trierweiler (AG Wittlich, HRB 4564), vertr. d.: 1. Jan Doesken, Im Unterland 23, 54310 Ralingen, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2025 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Alexander Kinn, Dr. Laub und Kinn GbR, Max-Planck-Straße 12, 54296 Trier, Tel.: 0651/9924144, Fax: 0651/9924146, E-Mail: Insolvenzen@Laub-Rechtsanwälte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.10.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 16.10.2025, 09:15 Uhr, Saal 56, Amtsgericht, Justizstrasse 2, 4, 6, 54290 Trier eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 01.09.2025
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