Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 78636
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Rehbock Gastronomiebetriebe GmbH
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Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kalkstr. 49, 40489 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 78636
EUID
DER1101.HRB78636
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 125/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Paul Fink
Adresse
Königsallee 33, 40212 Düsseldorf
Termine & Fristen
Aufhebung
11.05.2026 , 16:34 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Restaurants und alle hiermit zusammenhängenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rehbock Gastronomiebetriebe GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78636, ist am 11.05.2026 um 16:34 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Der gesetzlich vertretene Geschäftsführer ist Herr Aram Alexander Benjamin Rehbock. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Paul Fink bestellt. Gegen den Beschluss steht dem Schuldner sowie jedem anderen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf einzureichen und muss binnen zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 125/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78636 eingetragenen Rehbock Gastronomiebetriebe GmbH, Kalkstr. 49, 40489 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Aram Alexander Benjamin Rehb…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 125/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78636 eingetragenen Rehbock Gastronomiebetriebe GmbH, Kalkstr. 49, 40489 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Aram Alexander Benjamin Rehbock, Schinkelstraße 32 , 40699 Erkrath
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Paul Fink, Königsallee 33, 40212 Düsseldorf
wird heute, am 11.05.2026, um 16:34 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 125/17
Amtsgericht Düsseldorf, 11.05.2026
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