In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reinken GmbH & Co. Spielhallen Betriebs-Kommanditgesellschaft mit Sitz in Wilhelmshaven ist die Vornahme der Schlussverteilung angeordnet. Der verfügbare Massebestand beträgt 21.646,31 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 220.808,83 EUR zu berücksichtigen sind. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wilhelmshaven niedergelegt. Als Stichtag für die Schlussverteilung ist der 19.11.2025 bestimmt. Die Verfahrensbeteiligten sind aufgefordert, bis zum Ablauf dieses Tages Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände schriftlich einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 36/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reinken GmbH & Co. Spielhallen Betriebs-Kommanditgesellschaft, Marktstr. 79, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 200399), vertr. d.: 1. Reinken GmbH, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sonja Rein…
10 IN 36/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reinken GmbH & Co. Spielhallen Betriebs-Kommanditgesellschaft, Marktstr. 79, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 200399), vertr. d.: 1. Reinken GmbH, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sonja Reinken, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Schriftliches Verfahren ist angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO). Als Stichtag, der dem Schlusstermin (§ 197 InsO) entspricht wird der 19.11.2025 bestimmt. Die Verfahrensbeteiligten werden aufgefordert, bis zum Ablauf dieses Tages schriftlich bei Gericht einzureichen:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich der nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
Amtsgericht Wilhelmshaven, 08.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 36/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reinken GmbH & Co. Spielhallen Betriebs-Kommanditgesellschaft, Marktstr. 79, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 200399), vertr. d.: 1. Reinken GmbH, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sonja Rein…
10 IN 36/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reinken GmbH & Co. Spielhallen Betriebs-Kommanditgesellschaft, Marktstr. 79, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 200399), vertr. d.: 1. Reinken GmbH, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sonja Reinken, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dr. Christian Kaufmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wilhelmshaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 22,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 08.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 36/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reinken GmbH & Co. Spielhallen Betriebs-Kommanditgesellschaft, Marktstr. 79, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 200399), vertr. d.: 1. Reinken GmbH, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sonja Rein…
10 IN 36/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reinken GmbH & Co. Spielhallen Betriebs-Kommanditgesellschaft, Marktstr. 79, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 200399), vertr. d.: 1. Reinken GmbH, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sonja Reinken, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wilhelmshaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Dr. Christian Kaufmann, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen, Tel.: 0421/835008-0, Fax: 0421/835008-49, E-Mail: bremen@pluta.net, Internet: www.pluta.net hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 21.646,31 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 220.808,83 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 08.10.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.