Die Beteiligung und die Übernahme der Geschäftsführung an Unternehmen, die Spielhallen betreiben, insbesondere an der noch zu gründenden Firma Reinken GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Wilhelmshaven.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reinken GmbH, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede (AG Oldenburg, HRB 200638), ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt worden. Der verfügbare Massebestand beträgt 120,00 EUR, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 221.428,58 EUR zu berücksichtigen sind. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 17.12.2025. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge der Gläubiger schriftlich beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht werden. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dr. Christian Kaufmann sind bereits festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 35/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reinken GmbH, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede (AG Oldenburg, HRB 200638), vertr. d.: Sonja Reinken, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle…
10 IN 35/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reinken GmbH, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede (AG Oldenburg, HRB 200638), vertr. d.: Sonja Reinken, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wilhelmshaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Dr. Christian Kaufmann, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen, Tel.: 0421/835008-0, Fax: 0421/835008-49, E-Mail: bremen@pluta.net, Internet: www.pluta.net hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 120,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 221.428,58 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 05.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 35/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reinken GmbH, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede (AG Oldenburg, HRB 200638), vertr. d.: Sonja Reinken, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag…
10 IN 35/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reinken GmbH, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede (AG Oldenburg, HRB 200638), vertr. d.: Sonja Reinken, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 17.12.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 05.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 35/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reinken GmbH, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede (AG Oldenburg, HRB 200638), vertr. d.: Sonja Reinken, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dr. Christian Kaufmann festgesetzt …
10 IN 35/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reinken GmbH, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede (AG Oldenburg, HRB 200638), vertr. d.: Sonja Reinken, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dr. Christian Kaufmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wilhelmshaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.10.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt 120,00 EUR.
II.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 19,60 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 7 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 05.11.2025
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