Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Reisebüro Busch GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Emmernstraße 1 a, 31785 Hameln
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 206560
EUID
DEP2305.HRB206560
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
37 IN 86/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christoph von Billerbeck
Termine & Fristen
Fristende Stellungnahme
Beschluss Vergütungsfestsetzung
16.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Reisebüros
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reisebüro Busch GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Christoph von Billerbeck, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Das Amtsgericht Hameln hat mit Beschluss vom 16.04.2025 die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wurde zuvor Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen gegeben. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Vergütungsfestsetzung durch das Insolvenzgericht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 86/19 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reisebüro Busch GmbH, Emmernstraße 1a, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 206560), vertr. d.: Jeroen Lensing, Dr. Mack Straße 43a, 90762 Fürth, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Ins…
37 IN 86/19 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reisebüro Busch GmbH, Emmernstraße 1a, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 206560), vertr. d.: Jeroen Lensing, Dr. Mack Straße 43a, 90762 Fürth, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 26.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 86/19 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reisebüro Busch GmbH, Emmernstraße 1a, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 206560), vertr. d.: Jeroen Lensing, Dr. Mack Straße 43a, 90762 Fürth, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christoph von Bille…
37 IN 86/19 -1-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reisebüro Busch GmbH, Emmernstraße 1a, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 206560), vertr. d.: Jeroen Lensing, Dr. Mack Straße 43a, 90762 Fürth, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christoph von Billerbeck festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.04.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 13.718,04 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 16.04.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.