Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Relco Group Germany GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Linienstraße 91, 40227 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 52237
EUID
DER1101.HRB52237
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 153/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres
Adresse
Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
22.12.2025 , 13:54 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.02.2026
Einsichtnahme Unterlagen
16.02.2026
Prüfungstermin
02.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel im eigenen und fremden Namen in Deutschland und im Ausland im Besonderen mit elektronischen Spannungsregelgeräten verschiedener Art, Kontrollgeräten für häusliche bzw. industrielle Beleuchtung sowie mit Elektrogeräten im allgemeinen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 22.12.2025 um 13:54 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Relco Group Germany GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 52237, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.02.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sollen Gläubiger unverzüglich mitteilen, welche Sicherungsrechte sie geltend machen. Das Verfahren wird zunächst schriftlich durchgeführt, eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 02.03.2026. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen, die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 16.02.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag, also dem 02.03.2026, bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 153/24
505 IN 153/24
AMTSGERICHT DÜSSELDORF
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 52237 eingetragenen Relco Group Germany GmbH, Linienstr. 91, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Julius Jav…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 153/24
505 IN 153/24
AMTSGERICHT DÜSSELDORF
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 52237 eingetragenen Relco Group Germany GmbH, Linienstr. 91, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Julius Javier Pisati, und Herrn Joseph Julian Pisati,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 22.12.2025, um 13:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 02.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 16.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Düsseldorf, 22.12.2025
Amtsgericht
Hoppach
Richter am Amtsgericht
505 IN 153/24
Düsseldorf, 22.12.2025
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