Vorläufiges Insolvenzverfahren Nordrhein-Westfalen HRB 18723

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Insolvenzprofil

Renommee Media GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bielefelder Straße 246, 32051 Herford
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 18723
EUID
DER2108.HRB18723

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 639/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Nils Böndel
Adresse
Bielefelder Straße 246, 32051 Herford

Termine & Fristen

Vergütungsantrag
13.02.2026
Beschlussdatum
25.03.2026

Gegenstand des Unternehmens

Beratung von Unternehmen im Hinblick auf deren Außenwirkung, aber auch Unterstützung bei der Optimierung der internen Unternehmensprozesse im Bereich Marketing, Vertrieb, Kommunikation und Produktion.Umsetzung von Werbemaßnahmen in den Bereichen Social-Media und Webdesign mit der Erbringung oder auch dem Einkauf oder der Vermittlung dieser Dienstleistung in den Bereichen Foto und Film. Erbringung von Werbeleistungen und alle damit im Zusammenhang stehende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten und Dienstleistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Bielefeld hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Renommee Media GmbH die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung sowie auf Erstattung angemessener Auslagen oder eines vergütungsabhängigen Pauschbetrags. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters, wobei der Regelsatz mindestens 1.400,00 EUR beträgt. Der Pauschbetrag darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen. Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Tätigkeitsberichten und dem Vergütungsantrag vom 13.02.2026. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen statthaft. Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt auszugsweise, da eine vollständige Veröffentlichung schützenswerte Interessen verletzen könnte. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld eingesehen werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 639/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 18723 eingetragenen Renommee Media GmbH, Bielefelder Straße 246, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Böndel, Biele…

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