Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RenoPlus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Wilhelm-Maybach-Straße 19, 55129 Mainz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 49031
EUID
DET2304V.HRB49031
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mainz
Aktenzeichen
280 IN 192/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.10.2025
Aufhebung
20.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Maler- und Lackiererbetriebes und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RenoPlus GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Toms Kukainis, mit Sitz in Mainz, ist im Antragsverfahren am 20.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die zuvor angeordneten Verfügungsbeschränkungen, die am 10.10.2025 wirksam wurden, sind mit der Ablehnung des Eröffnungsantrags am 20.03.2026 aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung offen. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 192/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RenoPlus GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Toms Kukainis, Wilhelm-Maybach-Straße 19, 55129 Mainz (AG Mainz, HRB 49031), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfüg…
280 IN 192/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RenoPlus GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Toms Kukainis, Wilhelm-Maybach-Straße 19, 55129 Mainz (AG Mainz, HRB 49031), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen vom 10.10.2025 sind am 20.03.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Mainz eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mainz an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 20.03.2026
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