Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 27765
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Insolvenzprofil
Renovieren, Sanieren, Betreuen RSB GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Obere Wilhelmstraße 27, 53225 Bonn
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 27765
EUID
DER3201.HRB27765
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 72/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Valerie Grapatin
Adresse
Rathausstr. 12, 53225 Bonn
Telefon
0228/40002560
Termine & Fristen
Eröffnung
14.01.2026 , 08:14 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.02.2026
Berichtstermin
13.03.2026 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
10.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungen im Bereich Renovieren und Sanieren, Buchführung im Bereich des Handwerks
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bonn hat am 14.01.2026 um 08:14 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Renovieren, Sanieren, Betreuen RSB GmbH eröffnet. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage ist ein am 13.05.2025 eingegangener Antrag einer Gläubigerin sowie ein weiterer Antrag vom 19.08.2025. Zugleich sind die Verfahren 97 IN 72/25 und 97 IN 117/25 verbunden worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Valerie Grapatin ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.02.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin) ist am 13.03.2026 um 09:30 Uhr im Amtsgericht Bonn angesetzt. Die Gläubiger werden aufgefordert, über die Person der Verwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere Verfahrenspunkte zu beschließen. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen wird schriftlich durchgeführt, wobei der Stichtag der 10.04.2026 ist. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens bis zum Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 13.03.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 72/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 27765 eingetragenen Renovieren, Sanieren, Betreuen RSB GmbH, Obere Wilhelmstraße 27, 53225 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Max Strauven, Rathausstraße 35, 53225 Bonn
Geschäftsz…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 72/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 27765 eingetragenen Renovieren, Sanieren, Betreuen RSB GmbH, Obere Wilhelmstraße 27, 53225 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Max Strauven, Rathausstraße 35, 53225 Bonn
Geschäftszweig: Dienstleistungen im Bereich Renovieren und Sanieren, Buchführung im Bereich des Handwerks
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.01.2026, um 08:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.05.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines weiteren bei Gericht am 19.08.2025 eingegangenen Antrag eines Gläubigers .
Zugleich werden die Verfahren 97 IN 72/25 und 97 IN 117/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Der erste maßgebliche Eröffnungsantrag (139 Abs. 2 InsO) ist am 13.05.2025 bei Gericht eingegangen.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Valerie Grapatin, Rathausstr. 12, 53225 Bonn, Telefon: 0228/40002560, Fax: 022840002579.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Freitag, 13.03.2026, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Die Insolvenzverwalterin hat diesbezüglich beantragt: Die Zustimmung der stimmberechtigten Gläubiger im Sinne des § 160 Abs. 1 Satz 1 InsO ist im Hinblick auf die Prozessführung und den Abschluss von Vergleichen einzuholen.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 10.04.2026.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 13.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
97 IN 72/25
Amtsgericht Bonn, 14.01.2026
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