Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RENTAFIT Immobilienvertriebs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Jentgesallee 67, 47799 Krefeld
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 17543
EUID
DER1402.HRB17543
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 17/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Fristende Stellungnahme
27.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermittlung von Immobilien. Das Tätigkeitsgebiet ist der Niederrhein und das Ruhrgebiet.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der RENTAFIT Immobilienvertriebs GmbH mit dem Aktenzeichen 91 IN 17/20 ist die Schlussverteilung beschlossen. Die Durchführung des Schlusstermins erfolgt im schriftlichen Verfahren. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 3.102,29 EUR zur Verfügung, wobei restliche Masseverbindlichkeiten in Abzug zu bringen sind. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 3.478,94 EUR. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 27.07.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung des Verwalters, zum Schlussverzeichnis sowie zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse Stellung zu nehmen. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 17/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 17543 eingetragenen RENTAFIT Immobilienvertriebs GmbH, Jentgesallee 67, 47799 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Eva Finiewski-Guziak, Auf der …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 17/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 17543 eingetragenen RENTAFIT Immobilienvertriebs GmbH, Jentgesallee 67, 47799 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Eva Finiewski-Guziak, Auf der Ruhr 99, 50999 Köln
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 3.478,94 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 3.102,29 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 44 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
91 IN 17/20
Amtsgericht Krefeld, 05.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 17/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 17543 eingetragenen RENTAFIT Immobilienvertriebs GmbH, Jentgesallee 67, 47799 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Eva Finiewski-Guziak, Auf der …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 17/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 17543 eingetragenen RENTAFIT Immobilienvertriebs GmbH, Jentgesallee 67, 47799 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Eva Finiewski-Guziak, Auf der Ruhr 99, 50999 Köln
Verfahrensbevollmächtigter:
Sonnleitner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kölner Straße 133, 42651 Solingen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
27.07.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 44 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 17/20
Amtsgericht Krefeld, 27.05.2026
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