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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Köln hat am 02.10.2025 um 14:37 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der REPRO Schneider GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 21137, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Die Schuldnerin betreibt einen reprografischen Betrieb und wird gesetzlich durch die Geschäftsführerinnen Frau Tanja Strücker und Frau Katinka Kuhbier vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marco Kuhlmann bestellt worden. Über das Vermögen der Schuldnerin können nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügt werden. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen.
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