Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Respect Travel & Transport GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Haldenstr. 74, 45881 Gelsenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 19333
EUID
DER2201.HRB19333
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 29/26
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock
Adresse
Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2026 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.04.2026
Berichtstermin
27.04.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
27.04.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Güter-Kraftverkehr im Speditionsbereich sowie Gelegenheitsverkehr in der Personenbeförderung, insbesondere Taxi- und Mietwagenverkehr, Ausflugsfahrten mit Pkw oder Kraftomnibus, Mietomnibus, Ferienziel-Reisen und Schulverkehr/Behindertenfahrtenverkehr und all damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 01.03.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Respect Travel & Transport GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin sowie eines Gläubigers. Zugleich wurden die Verfahren 167 IN 29/26, 167 IN 200/25, 167 IN 241/25 und 167 IN 208/25 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.04.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 27.04.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Essen angesetzt. In diesem Termin wird unter anderem über die Bestätigung des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere wichtige Verfahrensentscheidungen beschlossen. Die Forderungstabelle wird ab dem 15.04.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 29/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19333 eingetragenen Respect Travel & Transport GmbH, gegründet am 02.03.2021, Haldenstr. 74, 45881 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Taner Kurt, Hiberniastr. 27, 446…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 29/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19333 eingetragenen Respect Travel & Transport GmbH, gegründet am 02.03.2021, Haldenstr. 74, 45881 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Taner Kurt, Hiberniastr. 27, 44623 Herne
Geschäftszweig: Güter-Kraftverkehr im Speditionsbereich sowie Gelegenheitsverkehr in der Personenbeförderung, insbesondere Taxi- und Mietwagenverkehr, Ausflugsfahrten mit Pkw oder Kraftomnibus, Mietomnibus...
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2026, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 03.11.2025 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 167 IN 29/26 und 167 IN 200/25, 167 IN 241/25 und 167 IN 208/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock, Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 27.04.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- Entscheidung über besonders erhebliche Rechtsstreitigkeiten, einschließlich möglicher Prozessführungen im europäischen Ausland.
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
167 IN 29/26
Essen, 01.03.2026
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