Fristende für Anträge zur Wahl eines neuen Verwalters
11.03.2024
Gläubigerversammlung
12.03.2024
Prüfungstermin
07.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Restaurant Crystal GmbH ist der bisherige Insolvenzverwalter Bora Alexander Haslinger auf eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen worden. Der Rechtsanwalt Berend Böhme ist als neuer Insolvenzverwalter bestellt. Für das Verfahren wurde eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren zum 12.03.2024 bestimmt, um Anträge zur eventuellen Wahl einer/eines anderen Insolvenzverwalters zu behandeln; Anträge hierzu müssen bis zum 11.03.2024 vorliegen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen für den 07.08.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen
14.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 504 IN 5/23
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Restaurant Crystal GmbH, Hans-Bredow-Str. 9, 28307 Bremen (AG Bremen, HRB 28453 HB),
vertreten durch:
Tsung Yu Kuo, Oslebshauser Landstr. 1, 28329 Bremen, (Ge…
Amtsgericht Bremen
14.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 504 IN 5/23
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Restaurant Crystal GmbH, Hans-Bredow-Str. 9, 28307 Bremen (AG Bremen, HRB 28453 HB),
vertreten durch:
Tsung Yu Kuo, Oslebshauser Landstr. 1, 28329 Bremen, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten, Parkallee 117, 28209 Bremen,
wird der bisherige Insolvenzverwalter, Bora Alexander Haslinger, Emil-von-Behring-Str. 6, 28207 Bremen, auf seinen eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt entlassen.
Für das Insolvenzverfahren wird
Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de
zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
Gleichzeitig wird Termin zu einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren mit dem Tagesordnungspunkt Anträge zur eventuellen Wahl einer/s anderen Insolvenzverwalterin/s (§ 57 InsO) bestimmt auf den 12.03.2024.
Entsprechende Anträge zu dem obigen Tagesordnungspunkt müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin, folglich bis zum 11.03.2024, vorliegen.
G r ü n d e:
Der bisherige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 31.01.2024 das Gericht darum gebeten, ihn aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt zu entlassen.
Nachdem das Gericht diesem Antrag entsprochen hat, war ein neuer Insolvenzverwalter zu bestellen.
Der neue Insolvenzverwalter hat dem Gericht gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.
In entsprechender Anwendung des § 57 InsO besteht für die Gläubigerschaft nur in einer der (Neu-)Bestellung des Insolvenzverwalters nachfolgenden Gläubigerversammlung die Möglichkeit, eine(n) andere(n) Insolvenzverwalter/in zu wählen. Es war daher im schriftlichen Verfahren ein Stichtag für die evtl. Stellung entsprechender Anträge zu bestimmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
504 IN 5/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Restaurant Crystal GmbH, Hans-Bredow-Str. 9, 28307 Bremen (AG Bremen, HRB 28453 HB), vertr. d.: Tsung Yu Kuo, Oslebshauser Landstr. 1, 28329 Bremen, (Geschäftsführerin), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 07.08.2026…
504 IN 5/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Restaurant Crystal GmbH, Hans-Bredow-Str. 9, 28307 Bremen (AG Bremen, HRB 28453 HB), vertr. d.: Tsung Yu Kuo, Oslebshauser Landstr. 1, 28329 Bremen, (Geschäftsführerin), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 07.08.2026 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 07.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
504 IN 5/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Restaurant Crystal GmbH, Hans-Bredow-Str. 9, 28307 Bremen (AG Bremen, HRB 28453 HB), vertr. d.: Tsung Yu Kuo, Oslebshauser Landstr. 1, 28329 Bremen, (Geschäftsführerin), liegt die Teilschlussrechnung des ausgeschiedenen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bora A…
504 IN 5/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Restaurant Crystal GmbH, Hans-Bredow-Str. 9, 28307 Bremen (AG Bremen, HRB 28453 HB), vertr. d.: Tsung Yu Kuo, Oslebshauser Landstr. 1, 28329 Bremen, (Geschäftsführerin), liegt die Teilschlussrechnung des ausgeschiedenen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bora Alexander Haslinger zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 05.11.2024. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Teilschlussrechnung des ausgeschiedenen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 07.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
504 IN 5/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Restaurant Crystal GmbH, Hans-Bredow-Str. 9, 28307 Bremen (AG Bremen, HRB 28453 HB), vertr. d.: Tsung Yu Kuo, Oslebshauser Landstr. 1, 28329 Bremen, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des ehemaligen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bora Alex…
504 IN 5/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Restaurant Crystal GmbH, Hans-Bredow-Str. 9, 28307 Bremen (AG Bremen, HRB 28453 HB), vertr. d.: Tsung Yu Kuo, Oslebshauser Landstr. 1, 28329 Bremen, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des ehemaligen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bora Alexander Haslinger festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 20 % herabgesetzt zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem ehemaligen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 02.04.2024 beantragte der ehemalige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 139.511,85 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der beantragte Abschlag i. H. v. 20 % aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Amtes wurde berücksichtigt.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 14,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 4 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 07.10.2024
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