Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rettig, Oliver
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Nordring 13, 47495 Rheinberg
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRA 5225
EUID
DER1304.HRA5225
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
60 IN 43/22
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Frank O. Adams
Adresse
Heisterkamp 3, 44265 Dortmund
Termine & Fristen
Eröffnung
27.10.2022
Abtretungsfrist
27.10.2025
Frist Antrag Versagung Restschuldbefreiung
26.02.2026
Prüfungsstichtag
19.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Oliver Rettig ist am 27.10.2022 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 19.05.2026 festgelegt wurde. Der Schuldner hat einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt. Das Gericht hat die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu diesem Antrag im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Anträge auf Versagung bis zum 26.02.2026 gestellt werden konnten. Da die Abtretungsfrist am 27.10.2025 verstrichen ist und keine Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt wurden, ist dem Schuldner die Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 InsO erteilt worden. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die gemäß § 302 InsO ausgenommenen Forderungen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 43/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Oliver Rettig, geboren am 14.11.1969, Metallbauer, Prinzeß-Luise-Straße 112, 45479 Mülheim an der Ruhr, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Kleve unter HRA 5225 eingetragenen Firma "Metall-Edelbau Rettig e…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 43/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Oliver Rettig, geboren am 14.11.1969, Metallbauer, Prinzeß-Luise-Straße 112, 45479 Mülheim an der Ruhr, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Kleve unter HRA 5225 eingetragenen Firma "Metall-Edelbau Rettig e. K.", damalige Geschäftsanschrift Nordring 13, 47495 Rheinberg
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
60 IN 43/22
Amtsgericht Duisburg, 07.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 43/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Oliver Rettig, geboren am 14.11.1969, Metallbauer, Prinzeß-Luise-Straße 112, 45479 Mülheim an der Ruhr, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Kleve unter HRA 5225 eingetragenen Firma "Metall-Edelbau Rettig e…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 43/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Oliver Rettig, geboren am 14.11.1969, Metallbauer, Prinzeß-Luise-Straße 112, 45479 Mülheim an der Ruhr, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Kleve unter HRA 5225 eingetragenen Firma "Metall-Edelbau Rettig e. K.", damalige Geschäftsanschrift Nordring 13, 47495 Rheinberg
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Frank O. Adams, Heisterkamp 3, 44265 Dortmund
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, deren Forderungen bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht zur Insolvenztabelle angemeldet und geprüft wurden (§§ 301, 38 InsO).
Das Vermögen, das der Schuldner nach Ende der Abtretungsfrist oder nach Eintritt der Voraussetzungen des § 300 Abs. 1 S. 2 InsO erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines vom Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.
Bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung hat der Verwalter den Neuerwerb, der dem Schuldner zusteht, treuhänderisch zu vereinnahmen und zu verwalten. Danach hat er dem Schuldner den Neuerwerb herauszugeben.
Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die gem. § 302 InsO ausgenommenen Forderungen.
Das diesem Beschluss zugrundeliegende Insolvenzverfahren wurde am 27.10.2022 eröffnet.
Gründe:
Die Abtretungsfrist ist am 27.10.2025 verstrichen. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Dem Schuldner war daher die Restschuldbefreiung antragsgemäß zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 300 Abs. 4; 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu, der bei der Anhörung nach Absatz 1 oder Absatz 2 die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt oder der das Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer vorzeitigen Restschuldbefreiung nach Absatz 2 geltend gemacht hat.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
60 IN 43/22
Amtsgericht Duisburg, 11.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 43/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Oliver Rettig, geboren am 14.11.1969, Metallbauer, Prinzeß-Luise-Straße 112, 45479 Mülheim an der Ruhr, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Kleve unter HRA 5225 eingetragenen Firma "Metall-Edelbau Rettig e…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 43/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Oliver Rettig, geboren am 14.11.1969, Metallbauer, Prinzeß-Luise-Straße 112, 45479 Mülheim an der Ruhr, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Kleve unter HRA 5225 eingetragenen Firma "Metall-Edelbau Rettig e. K.", damalige Geschäftsanschrift Nordring 13, 47495 Rheinberg
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Frank O. Adams, Heisterkamp 3, 44265 Dortmund
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 26.02.2026 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 aus.
60 IN 43/22
Amtsgericht Duisburg, 16.01.2026
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