Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
REVILS menswear GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Kurt-Rabe-Straße 3, 31675 Bückeburg
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 219557
EUID
DEP2305.HRB219557
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 17/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Gehlen
Adresse
Luisenstraße 4, 30159 Hannover
Telefon
0511-357710-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.02.2024 , 11:35 Uhr
Eröffnung
29.05.2024 , 15:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.07.2024
Berichtstermin
27.08.2024 , 11:30 Uhr
Prüfungstermin
17.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermarktung von Herrenoberbekleidung der Marken REVILS und Doc Parkers einschließlich der Konzeption saisonaler Kollektionen, deren Beschaffung und Vertrieb. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die den Gesellschaftszweck fördern oder diesem dienen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der REVILS menswear GmbH ist am 29.05.2024 um 15:20 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Martin Gehlen, dem zunächst die vorläufige Verwaltung angeordnet und später Einzelermächtigungen erteilt wurden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 22.07.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 27.08.2024 angesetzt. Der Insolvenzverwalter hat am 01.07.2024 angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Verbindlichkeiten nicht ausreicht. Im weiteren Verfahren wurde ein besonderer Prüfungstermin für den 17.04.2025 bestimmt, wobei Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen bis zu diesem Datum schriftlich bei Gericht einzureichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 17/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der REVILS menswear GmbH, Kurt-Rabe-Straße 3, 31675 Bückeburg (AG Hannover, HRB 219557), vertr. d.: Botond Gyergyai, (Geschäftsführer), ist am 20.02.2024 um 11:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügunge…
47 IN 17/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der REVILS menswear GmbH, Kurt-Rabe-Straße 3, 31675 Bückeburg (AG Hannover, HRB 219557), vertr. d.: Botond Gyergyai, (Geschäftsführer), ist am 20.02.2024 um 11:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Gehlen, Luisenstraße 4, 30159 Hannover, Tel.: 0511-357710-0, Fax: 0511-357710-11, E-Mail: gehlen@willmerkoester.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 20.02.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 17/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der REVILS menswear GmbH, Kurt-Rabe-Straße 3, 31675 Bückeburg (AG Hannover, HRB 219557), vertr. d.: Botond Gyergyai, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 20.02.2024 um 11:35 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung …
47 IN 17/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der REVILS menswear GmbH, Kurt-Rabe-Straße 3, 31675 Bückeburg (AG Hannover, HRB 219557), vertr. d.: Botond Gyergyai, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 20.02.2024 um 11:35 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 27.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 17/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der REVILS menswear GmbH, Kurt-Rabe-Straße 3, 31675 Bückeburg (AG Hannover, HRB 219557), vertr. d.: Botond Gyergyai, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 20.02.2024 um 11:35 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung …
47 IN 17/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der REVILS menswear GmbH, Kurt-Rabe-Straße 3, 31675 Bückeburg (AG Hannover, HRB 219557), vertr. d.: Botond Gyergyai, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 20.02.2024 um 11:35 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung eine weitere Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 23.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 17/24: Über das Vermögen der REVILS menswear GmbH, Kurt-Rabe-Straße 3, 31675 Bückeburg (AG Hannover, HRB 219557), vertr. d.: Botond Gyergyai, (Geschäftsführer), ist am 29.05.2024 um 15:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Martin Gehlen, Luisenstraße 4, 30159 Hannover…
47 IN 17/24: Über das Vermögen der REVILS menswear GmbH, Kurt-Rabe-Straße 3, 31675 Bückeburg (AG Hannover, HRB 219557), vertr. d.: Botond Gyergyai, (Geschäftsführer), ist am 29.05.2024 um 15:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Martin Gehlen, Luisenstraße 4, 30159 Hannover, Tel.: 0511-357710-0, Fax: 0511-357710-11, E-Mail: gehlen@willmerkoester.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.07.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 27.08.2024, 11:30 Uhr, 4117, Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 30.05.2024
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http://www.amtsgericht-bueckeburg.niedersachsen.de.
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 17/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der REVILS menswear GmbH, Kurt-Rabe-Straße 3, 31675 Bückeburg (AG Hannover, HRB 219557), vertr. d.: Botond Gyergyai, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 01.07.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der…
47 IN 17/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der REVILS menswear GmbH, Kurt-Rabe-Straße 3, 31675 Bückeburg (AG Hannover, HRB 219557), vertr. d.: Botond Gyergyai, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 01.07.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bückeburg, 02.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 17/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der REVILS menswear GmbH, Kurt-Rabe-Straße 3, 31675 Bückeburg (AG Hannover, HRB 219557), vertr. d.: Botond Gyergyai, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird
im schriftlichen Verfahren angeor…
47 IN 17/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der REVILS menswear GmbH, Kurt-Rabe-Straße 3, 31675 Bückeburg (AG Hannover, HRB 219557), vertr. d.: Botond Gyergyai, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.04.2025
bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden
eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 24.03.2025
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