Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rewistu GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Horster Straße 60, 45897 Gelsenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 13099
EUID
DER2507.HRB13099
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
164 IN 67/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Maximilian van Kell
Adresse
Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen
Termine & Fristen
Gläubigerantrag eingegangen
08.07.2025
Antrag eingegangen
15.07.2025
Abweisung mangels Masse
19.12.2025
Aufhebung Abweisung
19.12.2025
Eröffnung
04.02.2026 , 11:49 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.03.2026
Berichtstermin
30.03.2026
Prüfungstermin
23.06.2026
Gläubigerversammlung
23.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Buchung von laufenden Geschäftsvorfällen, sowie Buchungen von laufenden Lohnabrechnungen und die Lohnsteuer- Übermittlung, Betriebs- und Firmenberatung, Coaching von Existenzgründern, Unternehmensberatung, Wirtschaftsberatung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rewistu GmbH ist am 04.02.2026 um 11:49 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag der Schuldnerin war am 15.07.2025 bei Gericht eingegangen. Zuvor war ein Gläubigerantrag vom 17.06.2025, der am 08.07.2025 eingegangen war, durch Beschluss vom 19.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden; dieser Beschluss ist von Amts wegen aufgehoben worden. Das Verfahren 164 IN 67/25 ist mit dem Verfahren 160 IN 107/25 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Maximilian van Kell ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.03.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.03.2026. Nachträglich angemeldete Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 23.06.2026 ist. Eine besondere Gläubigerversammlung ist für den 23.06.2026 angesetzt, um über einen Vergleich mit dem Geschäftsführer Senol Karaca abzustimmen, wonach dieser 12.500,00 € an die Insolvenzmasse leistet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 67/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13099 eingetragenen Rewistu GmbH, Beckeradsdelle 8 E, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Senol Karaca, Beckeradsdelle 8 E, 45897 Gelsenkirchen
wird wegen…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 67/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13099 eingetragenen Rewistu GmbH, Beckeradsdelle 8 E, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Senol Karaca, Beckeradsdelle 8 E, 45897 Gelsenkirchen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 04.02.2026, um 11:49 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 164 IN 67/25 und 160 IN 107/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Maximilian van Kell, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 18.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
164 IN 67/25
Essen, 04.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 107/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13099 eingetragenen Rewistu GmbH, Beckeradsdelle 8 E, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Senol Karaca, Beckeradsdell…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 107/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13099 eingetragenen Rewistu GmbH, Beckeradsdelle 8 E, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Senol Karaca, Beckeradsdelle 8 E, 45897 Gelsenkirchen
wird der Beschluss vom 19.12.2025, mit dem der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen worden ist, von Amts wegen - vor seiner Rechtskraft - aufgehoben.
Amtsgericht Essen, 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 107/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13099 eingetragenen Rewistu GmbH, Beckeradsdelle 8 E, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Senol Karaca, Beckeradsdell…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 107/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13099 eingetragenen Rewistu GmbH, Beckeradsdelle 8 E, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Senol Karaca, Beckeradsdelle 8 E, 45897 Gelsenkirchen
ist der am 08.07.2025 bei Gericht eingegangene Antrag eines Gläubigers vom 17.06.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 19.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Essen, 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 67/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13099 eingetragenen Rewistu GmbH, Beckeradsdelle 8 E, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Senol Karaca, Beckeradsdelle 8 E, 4589…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 67/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13099 eingetragenen Rewistu GmbH, Beckeradsdelle 8 E, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Senol Karaca, Beckeradsdelle 8 E, 45897 Gelsenkirchen
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 23.06.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Einem Vergleich mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Senol Karaca, wonach sich dieser verpflichtet, an die Insolvenzmasse zur Abgeltung der gegen ihn geltend gemachten sowie potenzieller weiterer in Betracht kommender Ansprüche nach § 15b InsO einen Betrag in Höhe von 12.500,00 € an die Insolvenzmasse zu leisten, zahlbar innerhalb eines Monats nach Abschluss des Vergleichs, wird die Zustimmung erteilt. Die Zahlung kann dabei schuldbefreiend für den Geschäftsführer durch Dritte geleistet werden.,
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 13.05.2026 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
164 IN 67/25
Amtsgericht Essen, 15.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 67/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13099 eingetragenen Rewistu GmbH, Beckeradsdelle 8 E, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Senol Karaca, Beckeradsdelle 8 E, 4589…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 67/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13099 eingetragenen Rewistu GmbH, Beckeradsdelle 8 E, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Senol Karaca, Beckeradsdelle 8 E, 45897 Gelsenkirchen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
164 IN 67/25
Amtsgericht Essen, 21.05.2026
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